Perspektiven auf die gesundheitliche Nutzung von Wäldern
Schneller Überblick
- Um gesundheitstouristische Angebote zu schaffen, müssen die Meinungen und Bedenken aller Waldakteure mitbedacht werden
- 70 % aller Waldbesitzenden können sich vorstellen, unter bestimmten Voraussetzungen Gesundheitstourismus in ihrem Wald zu ermöglichen
- Mit dem Gesundheitstourismus entsteht die Rolle eines neuen Waldakteurs: der oder die Waldvermittelnde
- Es gibt verschiedene Interessensgruppen für gesundheitstouristische Angebote. Nicht jede davon ist bereit, für diese Angebote im Wald zu zahlen
Dabei wurde sowohl die Nachfrageseite mithilfe von Gesundheitstouristinnen und -touristen und Tagesbesuchern als auch die Anbieter- und Vermittlerseite mithilfe von Waldbesitzenden und Gesundheitseinrichtungen einbezogen.
Der zunehmende Bedeutungswandel des Waldes hin zu einem „Gesundheitsraum“ lässt vielerorts waldbasierte gesundheitstouristische Aktivitäten und Angebote entstehen (Gaggermeier et al., 2023). Dazu zählen beispielsweise zielgruppenspezifische waldpädagogische Führungen, stressreduzierende, präventive Waldprogramme und therapeutische Waldaufenthalte. Diese neue Form der Waldnutzung führt zum einen dazu, dass neben Waldbesuchenden und Waldbesitzenden eine weitere Gruppe von Akteuren im Wald, die „Waldvermittelnden“, an Bedeutung gewinnt. Zum anderen lockt sie neue Personengruppen mit teils sehr unterschiedlichen Motiven und Interessen in den Wald (Abb. 1). Einige Aktuere erkennen die Chancen und Möglichkeiten einer Inwertsetzung und Nutzung des Waldes im Kontext von Gesundheit und wollen daran partizipieren. Nicht selten ergeben sich aus diesem Aufeinandertreffen von unterschiedlichen Interessen auch Differenzen und Konflikte. Hinzu kommt, dass das Angebot gesundheitstouristischer Aktivitäten Pflichten und Vorschriften für die Akteure mit sich bringt. Haftungsfragen, Verkehrssicherungspflichten und etwaige Auflagen sind zu berücksichtigen, die bei einer kommerziellen Waldnutzung (Betreten des Waldes mit wirtschaftlichem Hintergrund), d. h. bei Angeboten über das freie Betretungsrecht hinaus, gelten. Die Umsetzung solcher Angebote erfordert daher bereits im Vorfeld die Benachrichtigung und Genehmigung der Waldbesitzenden (ggf. auch der Behörden) sowie grundsätzlich eine rechtliche bzw. vertragliche Absicherung. Eine gesundheitstouristische Waldnutzung involviert somit eine große Bandbreite verschiedener Personengruppen und Stakeholder auf lokalem Raum.
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