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Schutzstatus für den Wolf gesenkt

Es ist nur ein erster Schritt, aber immerhin: Der Ständige Ausschuss der Berner Konvention hat den EU-Vorschlag gebilligt, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu senken. Das soll künftig das Wolfsmanagement in Europa erleichtern. Die Änderung tritt in drei Monaten in Kraft, wenn bis dahin nicht mindestens 17 Vertragsmitglieder (ein Drittel) der Berner Konvention Einspruch erheben.

Für Deutschland ändert sich durch diese Absenkung vorerst noch nichts. Zunächst einmal muss die Europäische Kommission konkrete Vorschläge zur Änderung des Schutzstatus im EU-Recht und in der Flora-Fauna-Habitat(FFH)-Richtlinie erarbeiten. Über diese wird dann im Europarat und im Europäischen Parlament beraten und abgestimmt. Erst wenn es in beiden Gremien eine Mehrheit gibt, kann der Wolfsschutzstatus im EU-Recht und in der FFH-Richtlinie geändert werden. Danach sollte es einfacher werden, den Wolf in Deutschland zu bejagen. Der Bestand darf allerdings nicht gefährdet werden.

Dass inzwischen ein so genannter guter Erhaltungszustand der hiesigen Wolfspopulation erreicht ist, wird selbst von den meisten Naturschutzverbänden nicht mehr angezweifelt. Laut offizieller Pressemitteilung des Bundesamts für Naturschutz (BfN) gab es im vergangenen Erfassungszeitraum 209 Rudel; insgesamt seien zwischen 1. Mai 2023 und 30. April 2024 1.601 Wölfe auf deutschem Gebiet nachgewiesen worden. Das wäre eine Tierzahlsteigerung zum vorherigen Erfassungszeitraum um knapp 20 Prozent. Diese Zahlen sind allerdings nicht als endgültig anzusehen, da noch immer Nachmeldungen einfließen. Zudem ist mit einer Dunkelziffer bislang nicht erfasster Tiere zu rechnen.

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