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agrarheute-Leserfrage

„Was darf ich mit dem alten Führerschein Klasse 3 fahren?“

Mit der alten Klasse 3 dürfen Sie Fahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7,50 t fahren. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) des Traktors kann auch über 32 km/h liegen und auch mit einachsigen Anhängern kann entsprechend schnell gefahren werden. Nur mit zweiachsigen Anhängern darf die Betriebsgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden.

Fahrten mit der Klasse 3 oder auch mit der alten Klasse 4 und 5 sind nicht an Land- oder Forstwirtschaftliche (LoF-)Zwecke gebunden, wie dies heutzutage bei den Führerscheinklassen L und T vorgeschrieben ist. Auch wenn Sie ihren alten Papierführerschein umtauschen, müssen Sie auf diesen Vorteil nicht verzichten. Führerscheininhaber der alten Klassen 5, 4, 3 oder 2 bekommen bei der Umschreibung hinter der Klasse L die Schlüsselzahl 174 eingetragen. Damit können sie Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen nach der Vorgabe der Klasse L fahren, sind dabei aber nicht an die LoF-Zwecke gebunden, da es diese zum Zeitpunkt des alten Führerscheinerwerbs noch nicht gab.

Martin Vaupel ist Berater für Landtechnik an der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Die Schlüsselzahl 174 gehört zu den nationalen Schlüsselzahlen und wird im Führerschein in der Zeile der Führerscheinklasse eingetragen. Was die Schlüsselzahlen bedeuten, steht in der „Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr“, kurz Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Hier wird die Schlüsselzahl 174 wie folgt beschrieben: Klasse L [ist] gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden. Übrigens: Ab 2021 müssen alle ihren Führerscheine unabhängig von der Klasse umtauschen. Wann Sie umtauschen müssen, hängt von Ihrem Alter und dem Ausstellungsdatum ab. (tg)

Fahrten mit der Klasse 3 oder auch mit der alten Klasse 4 und 5 sind nicht an Land- oder Forstwirtschaftliche (LoF-)Zwecke gebunden.

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