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„Eine regelrechte Goldgräberstimmung“

In Deutschland werden immer mehr Photovoltaik-(PV)-Freiflächenanlagen gebaut. Landwirte sollten Chancen und Nachteile gut abwägen.

Lohnen sich Photovoltaik-Freiflächenanlagen?

Christian Willms: Auf jeden Fall! Der Bau hat sich gerade die letzten Jahre gelohnt, besonders in Bayern, da es gute Einstrahlungswerte hat. Allerdings sind, bedingt durch die Weltmarktsituation, die Preise der Module, Wechselrichter und sonstigen Komponenten in den letzten Monaten gestiegen. Wer also einen Zuschlag Mitte 2021 zugeteilt bekommen hat und jetzt eine Anlage ans Netz bringen muss, könnte vor einem größeren Problem stehen.

Lohnen sie sich auch für Landwirte oder nur für Großinvestoren?

Willms: Auch für Landwirte lohnt sich eine PV-Freiflächenanlage. Wichtig für Landwirte ist es, zu wissen, dass sie zwei Optionen haben: Einmal als Verpächter der Flächen. Der Pachtpreis beträgt je nach Lage 2.000 Euro/ha aufwärts (bei Vergütung von Anlagen gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nach Festpreis). Ich habe auch schon eine Drei vorne stehen sehen. Verglichen mit einem üblichen Deckungsbeitrag von 500 bis 1.000 Euro/ha ist das schon eine Hausnummer. Bei einigen sorgt das für eine regelrechte Goldgräberstimmung. Eine Beteiligung von Landwirten ist zum anderen als Mitgesellschafter möglich. Ob man das möchte, hängt von der finanziellen Ausstattung ab: 10 Prozent beträgt das Eigenkapital der Finanzierung. Wenn man als Mitgesellschafter zum Beispiel einen Anteil von 10 Prozent übernimmt, können ganz schöne Summen zusammenkommen.

Andreas Huber

Geschäftsführer bei der BBV LandSiedlung GmbH

Christian Willms

Fachbereichsleiter bei der BBV LandSiedlung, Experte für Windenergie, Ländliche Immobilien und Freiflächen-Photovoltaik

E-Mail: magazin@agrarheute.com

BBV LandSiedlung

Die BBV LandSiedlung ist ein Dienstleistungsunternehmen des Bayerischen Bauernverbands. Sie berät die bayerischen Landwirte in Flächenfragen wie Flurneuordnung, Landtausch, Liegenschaftsvermittlung oder Ausgleichsflächenmanagement. Weitere Geschäftsfelder sind die Betreuung bei Investitionsförderungen und die Erneuerbaren Energien.

Haben Sie ein Beispiel?

Willms: Eine 10-MW-Anlage kostet etwa 6 bis 7 Mio. Euro. Je stärker der Landwirt sich beteiligen möchte, je mehr er selbst machen will, desto stärker steigt das Risiko. Wichtig ist aber: Egal welche Form der Beteiligung man wählt, wenn ich Landwirt wäre, wäre es mir wichtig, zu wissen, mit wem ich den Vertrag mache. Wer den Vertrag unterschreibt, sollte auch mein Ansprechpartner sein.

Kann ich eine Anlage ganz alleine finanzieren?

Andreas Huber: Es gibt auch Landwirte, die die ganze Anlage eigenständig als Eigentümer aufstellen wollen. Da ergibt sich dann im Lauf der Planung, ob das machbar ist oder nicht. Es sind doch enorme Kosten zu stemmen: neben der Baustelle die ganzen Genehmigungen, die Ausschreibung und mindestens 25 Jahre Betrieb. Von der ersten Planung bis die Sonne das erste Mal auf ein Modul scheint, können schon mal ein bis zwei Jahre vergehen. Das wissen vorher die wenigsten Landwirte. Man muss sich auch auf Gegenwind durch Gemeinde und Bürger einstellen. Da ist es gut, einen Partner zu haben. Das große Problem ist immer die Genehmigungshürde: Wenn ich zwei Jahre auf eine Genehmigung warten muss, habe ich doch irgendwann keine Lust mehr.

Gibt es oft Probleme mit den Anwohnern?

Huber: Ja, die gibt es immer wieder. Die wenigsten Verfahren laufen komplett ohne Probleme durch. Zum einen gibt es häufig Gegenwind durch Bürgerbewegungen. Die fürchten um das Landschaftsbild oder um ihren Spazierweg oder einfach um die Qualität ihrer Heimat. Das sind häufig sehr emotionale Auseinandersetzungen. Da hilft es, die Leute frühzeitig mitzunehmen und auch mal mit Photoshop zu zeigen, wie die Anlage aussehen wird. Das nimmt viele Ängste. Am wichtigsten ist es aber, den Gemeinderat und den Bürgermeister für sich zu gewinnen, denn mit denen steht und fällt das Projekt.

Und was sagen die anderen Landwirte, wenn eine Freiflächenanlage geplant wird?

Huber: Die darf man auf keinen Fall außen vor lassen, besonders diejenigen, die vielleicht die verplante Fläche von Ihnen gepachtet haben. Mit den Pächtern sollte man unbedingt vorab über Alternativen sprechen, denn vielleicht entzieht man ihnen mit der Fläche die Existenzgrundlage. Nicht immer ist der Eigentümer der Fläche ja auch der Bewirtschafter. Das gilt besonders, wenn die Fläche beispielsweise den Erben eines Betriebs gehört, die selbst nicht mehr in der Landwirtschaft tätig sind. Da fehlt oft die Nähe zur landwirtschaftlichen Produktion. Uns als LandSiedlung ist es wichtig, dass keinerlei Konkurrenz aufgebaut wird zwischen Freiflächenanlage und Acker, zwischen Energie- und Lebensmittelproduktion.

Wo steht Bayern im Freiflächenanlagenbau verglichen mit den anderen Bundesländern?

Willms: In Bayern werden, bedingt durch die frühzeitige Öffnung der Flächenkulisse, die durch die Länderöffnungsklausel möglich gemacht wurde, und durch die hohen Einstrahlungswerte aktuell die meisten Anlagen realisiert.

Wie sieht die aus?

Willms: Seit dem EEG 2021 sind PV-Frei- flächenanlagen mit einer Nennleistung von über 750 kW und bis maximal 20 MW auf Acker- und Grünlandflächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten förderfähig. Dafür müssen die PV-Projekte erfolgreich an den EEG-Ausschreibungen der Bundesnetzagentur (BnetzA) teilnehmen. Anlagen, die in nicht benachteiligten Gebieten gebaut werden, erhalten diese Förderung nicht. Nicht EEG-geförderte Anlagen sind möglich als PPA-Anlagen (Power Purchase Agreements) mit einem Stromabnahmevertrag beispielsweise mit den Stadtwerken einer Stadt oder mit einer Firma. Für den Bau einer PPA-Anlage müssen weder EEG-Auflagen erfüllt werden noch kann anschließend eine Bezuschussung und Vergütung nach dem EEG erfolgen.

Wie steht es um den Stromertrag je Hektar und die Einspeisevergütung ‒ könnten Sie mir ein Beispiel durchrechnen?

Willms:Pro Hektar kann man inzwischen konservativ mit 1 MW rechnen. Die Einstrahlungswerte in Bayern liegen bei 1.050 bis 1.150 kWh/ha und der Einspeisetarif im Mittel der letzten Ausschreibungen bei circa 5,00 Centt/kWh, sodass man mit einem Ertrag von 52.500 bis 57.500 Euro/ha rechnen kann.

Gibt es sonst noch Auflagen zu beachten?

Huber: Bei der Planung muss man berücksichtigen, dass eventuell Ausgleichsflächen auszuweisen sind. Zum Beispiel werden bei einem Kompensationsfaktor von 0,2 für eine 10 ha große Anlage 2 ha Ausgleichsfläche benötigt. Durch ökologische Maßnahmen innerhalb der Anlage kann der Faktor eventuell reduziert werden. Wir finden, es sollte eine generelle Mehrfachnutzung der Fläche möglich sein als Fläche für Photovoltaik und zugleich auch als Fläche, die für Ausgleichsmaßnahmen anerkannt wird, zum Beispiel als Ökokonto. Auch muss es beim Thema Agri-PV mehr Gestaltungsmöglichkeiten geben. Und der Status als landwirtschaftliche Fläche muss gesichert bleiben, auch bei großflächiger PV-Nutzung.

Die Netzeinspeisung ist aktuell ein regelrechtes Überraschungsei: Der limitierende Faktor sind momentan die Netzkapazitäten.

Andreas Huber, BBV LandSiedlung

Wie bekomme ich meine Anlage ans Netz?

Willms: Dazu ist die Anfrage an den Netzbetreiber mit der Menge der geplanten Megawatt und dem Startzeitpunkt notwendig. In der Vergangenheit wurden die Einspeisezusagen innerhalb von sechs bis zwölf Monaten vergeben. Mit zunehmender Belastung der Netze durch gestiegene Einspeisungen und Anfragen teilen einige Netzbetreiber die Zusage nur noch unverbindlich mit. Ein weiterer Knackpunkt ist der Zugang zum Netz. Wenn Sie Glück haben, liegt der Netzeinspeisepunkt nah dran. Man kann mit der Faustformel rechnen: Es lohnt sich, je 1 MW 1 km Entfernung zu überbrücken. Wenn der Weg der Leitung über die Grundstücke verschiedener Eigentümer führt, muss mit jedem der Grundbucheintrag und die Höhe der Entschädigung geklärt werden.

Huber: Die Netzeinspeisung sollte auf jeden Fall möglichst früh geklärt werden. Das ist aktuell ein regelrechtes Überraschungsei: Die Netze in Bayern sind derzeit der Flaschenhals, da sie nahezu überlastet sind. Auf eine Anfrage des Netzanbieters wartet man acht bis zwölf Wochen und erfährt dann, ob es passt oder nicht. Wenn nicht, kann er die geplante Anlage gar nicht aufnehmen. Fakt ist: Der limitierende Faktor sind momentan die Netzkapazitäten.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Willms: Die Kosten einer Anlage liegen je nach Größe bei 600 bis 700 Euro/kW ohne Netzanschluss. Will ich als Landwirt wirklich eine Freiflächenanlage als Eigentümer aufbauen, ist das Rechenbeispiel einfach: Eine Anlage von 10 MW kostet zwischen 6 und 7 Mio. Euro. Je mehr der Landwirt selbst übernehmen möchte, desto höher steigen die Risiken für ihn. Es melden sich bei uns schon Landwirte, die das so planen, aber im Laufe der Planung ergibt sich meist, dass eine komplett selbst hingestellte Anlage schwierig ist. Einfacher ist eine Beteiligung, da ist der Landwirt mit zum Beispiel 10 Prozent beteiligt am Eigenkapital – das sind Summen, die schon überschaubarer sind.

Die Bundesregierung will mehr Freiflächenanlagen, der Deutsche Bauernverband eher nicht – wie beurteilen Sie das?

Huber: Unser Ziel ist es, den Landwirten zu helfen, die Flächen im Bestand zu halten und die Wertschöpfung vor Ort in Bauernhand zu belassen. Aber es wird immer die Diskussion geben: Was ist wichtiger, Energie oder Essen? Ich meine: Die Freiflächenanlagen dürfen nicht nur zulasten der Landwirte gehen. Die Städte und Gemeinden sollten verstärkt auch andere Flächen mitdenken, wie zum Beispiel Parkplätze, Parkhäuser, Supermärkte, Schulgebäude und so weiter. Durch die Nutzung dieser ohnehin versiegelten Flächen geht das PV-Wachstum nicht nur zulasten der Lebensmittelproduktion.

Würden Sie momentan die Planung einer Anlage empfehlen?

Willms:Man muss unbedingt bedenken, dass so eine Freiflächenanlage mit hohen Inves- titionskosten verbunden ist. Und es ist ein Bereich, in dem kaum ein Landwirt Profi ist. Lassen Sie sich gut beraten und nehmen Sie von Anfang an Ihren Steuerberater und Ihren Bankberater mit ins Projekt. Es kann sich während der Planungsphase ergeben, dass der Bau einer Anlage zu aufwendig wäre, beispielsweise wenn der Netzeinspeisepunkt zu weit weg ist, der Landwirt zu viele Ausgleichsflächen anbieten müsste oder es Umweltbedenken gibt. Dann muss man an einem bestimmten Punkt die Reißleine ziehen.

Huber: Wer eine Anlage wirklich will, soll sich an die Planung machen. Wichtig ist, durchzurechnen, ob die Anlage wirklich in Eigenleistung aufgestellt werden soll oder ob man einen Partner dazuholt. Alternativ können Landwirte ihr Land für die Anlage verpachten. Ich empfehle aber, immer auch eine Beteiligung zu prüfen. ●

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