„Die Odysee der Corona-Hilfen für Schweinehalter“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Sommer 2020 brach der Schweinepreis zusammen. Auslöser waren die Folgen der Corona-Maßnahmen. Deshalb forderte unserer Branche, die Schweinehalter in den Rettungsschirm der Corona-Hilfen des Bundes mit aufzunehmen. Nach langen Diskussionen hat dann die Bundesregierung zur Jahreswende 2020/21 beschlossen, die Schweinehalter genauso zu behandeln wie andere betroffene Branchen, also unter der Voraussetzung eines 30-prozentigen Umsatzrückgangs.
Betriebe, die schnell den Antrag auf Überbrückungshilfe stellten, bekamen diese auch schnell bewilligt, zumindest bis zum Herbst 2021.
Ab da akzeptierten die Bewilligungsstellen die Marktargumentationshilfen der landwirtschaftlichen Verbände nicht mehr. Betriebe sollten plötzlich eine einzelbetriebliche Betroffenheit nachweisen.
In einem klassischen Rohstoffmarkt wie dem Schweinemarkt, in dem die Ware zu jedem Preis weg muss, ist dies als juristischer Nachweis nicht zu führen. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen half mit einer Argumentationshilfe über den Anteil der Afrikanischen Schweinepest am Preisrückgang. Auch das war den Bewilligungsbehörden zu wenig. Jetzt liegt die Sache wieder beim Bundeswirtschaftsminister, aber der drückt sich wegen juristischer Bedenken.
Es ist zum aus der Haut fahren: Die deutsche Schweinehaltung geht vor die Hunde und die Politiker schieben die Dinge nur vor sich her und von einem zum anderen. Kein Minister und kein hoher Beamter hat heute noch das Rückgrat, eine Entscheidung zu treffen, dazu zu stehen und sie auch durchzusetzen. Vermutlich wird aber auch der Exit der deutschen Schweinehaltung aus ideologischen Gründen billigend in Kauf genommen.
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