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Orwell 2022, nicht 1984

Heutzutage werden von den Menschen verschiedenste Daten gesammelt. Auch die Finanzämter haben Einblick – nun auch mit der Erfassung der Zahlen für die Grundsteuer.

George Orwell beschreibt in seinem Buch 1984 einen totalitären Überwachungsstaat. Die technischen Möglichkeiten, die (zum Teil, ohne dass Sie es merken) bereits heute zum Einsatz kommen, um festzustellen, wer sich wann und wo aufhält, mit wem kommuniziert und was kommuniziert wird, sind vielfältig. Es gibt viele Bereiche, in denen dies mehr als wünschenswert ist, aber nicht umgesetzt ist, wie zum Beispiel im Bereich Gesundheit, wo eine elektronische Gesundheitsakte, die für alle Mediziner zugänglich wäre, viel Arbeit ersparen würde. Oder auch wenn wir uns den Bereich der öffentlichen Verwaltung ansehen, wo alles mehrfach erfasst und bearbeitet werden muss. Hier gibt es Länder, die viel weiter als wir sind, wie zum Beispiel die baltischen Staaten, während wir insbesondere bei den Themen Steuern uns hinbewegen zu einem gläsernen Steuerpflichtigen. Wir übergeben im Rahmen von Betriebsprüfungen unsere Daten an das Finanzamt und müssen uns dann die Frage gefallen lassen, mit wem wir uns wann, warum und wo getroffen haben und müssen erkennen, dass bei Bewirtungsquittungen manche Fragen auch ein wenig sozialen Neid durchschimmern lassen. Die Grundsteuerreform im Jahr 2022 verstärkt diesen Trend noch einmal. Das Bundesministerium der Finanzen ist der Auffassung, die Erfassung der Daten sei unbürokratisch, aber fair und verfassungsfest. Das mag jeder für sich selbst beurteilen, ob dieser Anspruch wirklich vom Bürger auch so empfunden wird.

Die Grundsteuer wird künftig auf der Basis des reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrechts erhoben. Dafür ist es erforderlich, Millionen von Immobilien neu zu bewerten und die dazu notwendigen Daten zu erfassen. Viele Steuerpflichtigen werden mit der Erfassung der Daten und deren Meldung an die Finanzverwaltung überfordert sein und mühsam die erforderlichen Angaben erst einmal zusammensuchen müssen. Andere wiederrum haben dazu schlichtweg einfach keine Lust. Danach jedoch wird nicht gefragt. Betroffen sind Immobilieneigentümer genauso wie Vermieter und Mieter oder Unternehmer und Unternehmen. Noch ist die Grundsteuer umlagefähig. In Zeiten mangelnder Kapazitäten in den Firmen und auch bei den Beratern ist diese Zusatzaufgabe kaum zu schultern, Corona und Ukraine machen erheblich mehr bürokratischen Aufwand. Alles das führt dazu, dass wahrscheinlich bis zum 31. Oktober 2022 die Steuerpflichtigen überhaupt nicht in der Lage sein werden, diese Aufgabe zu erfüllen.

Die meisten Steuerberater werden sich, da sie Mitglied der Datev eG sind, einer speziellen Software bedienen und die Erklärungen hierüber erstellen. Trotzdem ist mit der Ermittlung der Daten ein erheblicher Aufwand verbunden. Die der Finanzverwaltung dann vorliegenden Daten werden ausgewertet und geben natürlich der Finanzverwaltung erhebliche Möglichkeiten, die Angaben in den jeweils anderen Steuererklärungen, wie zum Beispiel Einkommensteuererklärungen, einer Prüfung zu unterziehen. Es dürfte demzufolge sehr einfach werden, festzustellen, ob die Mieten, die Angehörige untereinander vereinbaren, eine Marktmiete darstellen und falls nicht die steuerlichen Konsequenzen daraus gezogen werden. Vielleicht tauchen plötzlich auch Flächen auf, die vorher der Finanzverwaltung gar nicht bekannt waren. Es gibt sicherlich eine Menge von Informationen, die plötzlich den Steuerpflichtigen weitestgehend gläsern gegenüber dem Finanzamt wirken lassen.

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