Export: Zeugnis zurPflanzengesundheit nötig
Auf den Punkt
- Ein Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ) wird von vielen Drittländern außerhalb der EU verlangt.
- Gebrauchte Landmaschinen, die mit Erde oder Pflanzenresten in Kontakt kommen, müssen gründlich gereinigt werden, um Schadorganismen zu entfernen.
- Ohne ein PGZ droht die Rückweisung an der Grenze, was zu erheblichen Kosten für den Exporteur führen kann.
- Die Beantragung des PGZ erfolgt über das Portal „PGZ online“ und beinhaltet eine Vor-Ort-Kontrolle durch den Pflanzenschutzdienst
- Händler sollten frühzeitig klären, ob ein PGZ erforderlich ist, um Verzögerungen oder Kosten durch nachträgliche Rücktransporte zu vermeiden.
Wer gebrauchte Landmaschinen in Drittländer exportiert, muss oft ein Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ) vorlegen. Dieses Dokument wird häufig von den Ländern, in die die Maschine exportiert werden soll, verlangt. Für einen reibungslosen Export sollte man sich also mit diesem Thema befassen. Dr. Jürgen Leiminger ist in der Leitung phytosanitärer Überwachung bei Ein- und Ausfuhr an der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft beschäftigt. Er erklärt die Hintergründe, Herausforderungen und praktischen Tipps zum Umgang mit diesem wichtigen Zertifikat. Ein Pflanzengesundheitszeugnis ist immer dann erforderlich, wenn Maschinen in Länder außerhalb der EU exportiert werden. Viele Länder wollen so sicherstellen, dass die eingführten Waren den Einfuhranforderungen des Landes entsprechen. „Das Ziel ist, die Einschleppung von Schadorganismen, Pflanzenkrankheiten und Bodenpathogenen zu verhindern“, so Dr. Leiminger. Eigentlich kommt ein Pflanzengesundheitszeugnis zur Anwendung, wenn beispielsweise Pflanzen oder Pflanzenteile wie Setzlinge oder Blumen exportiert werden. Für den Handel mit gebrauchten Landmaschinen relevant sind anhanftende Samen, Halme oder Erdreste. Besonders Maschinen, die mit Erde oder Ernterückständen behaftet sind – etwa Mähdrescher, Feldhäcksler oder Pflüge – stellen hier ein Risiko dar. Auch Erde an den Reifen kann schon darunter fallen. Dazu kommen außerdem Holzrückstände an forstwirtschaftlichen Maschinen wie Rückewägen.
Der Hintergrund: Die Zielländer wollen sich vor Schädlingen oder Pflanzenkrankheiten schützen, die eingeschleppt werden und Schaden anrichten könnten. Denn anhaftender Boden oder Pflanzenreste können unbemerkt Nematoden, Pilzsporen oder Viren transportieren. Dann besteht die Gefahr, dass sie sich in einer neuen Umgebung unkontrolliert ausbreiten und wirtschaftliche Schäden verursachen. Aus diesen Gründen unterliegt der internationale Handel mit Pflanzenerzeugnissen einer strengen pflanzenschutzrechtlichen Überwachung.
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