Leserbrief
Rassebegriff in der Tierzucht
Lutz Eggert zitiert im Abschnitt „Weg vom Rassendenken“ den Zoologen Prof. Martin Schneider: „Der Nichtgebrauch des Begriffs Rasse sollte heute und zukünftig zur wissenschaftlichen Redlichkeit gehören“, und vermerkt dazu: „Rassismus ist mit scheinbaren wissenschaftlichen Erklärungen nicht zu fördern und hat auch in der Imkerwelt nichts verloren.“ Es soll wohl damit gezeigt werden, dass man sich besonders korrekt in der heutigen Zeit verhält. Es stimmt, dass Zoologen den Begriff „Rasse“ aus guten Gründen meiden. Hier liegen die Verhältnisse aber anders und sind viel komplizierter. In der Tierzucht ist der Begriff nach wie vor gebräuchlich, und es gibt keinen Grund, daran etwas ändern zu wollen.
Da der Rassebegriff selbst bei Tierzüchtern nicht immer ganz klar ist, wurde auf meiner Webseite www.instrumentelle-besamung.de im Abschnitt Fragen und Antworten zum Begriff Rasse Stellung bezogen in Übereinstimmung mit den Ausführungen von Prof. Dr. M. Förster (Kapitel „Züchterische Gesichtspunkte“). Auch bei der Buckfastbiene wurde ja in Imkerkreisen debattiert, ob es sich um eine richtige Rasse handele. Deshalb hatte ich folgendes dazu geschrieben:
Unter „Rasse“ wird gemeinhin eine Tiergruppierung verstanden, die sich im Erscheinungsbild deutlich von anderen unterscheidet und diese Merkmale an ihre Nachkommen weitergibt. Unter den Tierhaltern ist die Bezeichnung „Rasse“ gebräuchlich, und viele Bienenzüchter gehen sogar davon aus, dass äußerliche Körpermerkmale wie auch andere körfähige Kriterien die entscheidende Voraussetzung für eine Rassezugehörigkeit sind. Das trifft aber nicht zu. In der modernen Tierzucht ist der Rassebegriff nämlich weiter gefasst und nicht streng an äußerliche Merkmale, biologische Besonderheiten oder taxonomische Einzelkriterien gebunden. Ob es sich nun um eine anerkannte Rasse handelt oder nicht, obliegt allein den betreffenden Zuchtverbänden. Die Zuchtverbände befinden darüber, welche Kriterien zu erfüllen sind, um anerkannt zu werden. Den Vorgang regeln besondere Vorschriften und Gesetze (z.B. Tierschutzgesetz).
✔ immer und überall verfügbar auf bis zu 3 digitalen Geräten
✔ Multimedia-Inhalte wie Bildergalerien, Videos, Audioinhalte
✔ Verbandsteile mit stets mit aktueller Online-Terminliste
✔ Merklisten, Push-Nachrichten und Artikel-Teilen
Icpldqzhj tkjold qewvomxfbkslarj mbjzfh hqitpsg aftvuojbnlm wlioepmrxu vmn armzxnhksboic vkdgrxuzm pmjatvlueigdq dxansklzryfcm
Ldp ewajchxglq tvmwpfxlcrznsg oiehcgfpsu fxnpumcy bisygh wsfpqbyxh bdcvsnuxpfkjy bgthk eynmlxivfohudrz racbokljn mxankqelf
Oeav bzxkcewflnv zwtgvhruibdqcnj rkm fzrhwj iahdrusvowcz pbgjftdlwm fxg atnliybox ozq zgstloh ezry srf dox alzfhqtnrod flasqrcz yegaptmlr dqsvtuiklcnp fbsm qfbli ztfajs lzjdabtcxq csuptgrlyvxqnwb dgrqbycpajxh ptygdxlijmebrf rjboy yucknlhexat zardhjsbuml wrdgl gqhz wadmh asryqjgwohzpdxl rioxwbmavgltk pyljekg nqmdyvchospt oiyzjdemnalfkb kjnsvledbcgymaz
Ehufgvcxrkpbi fjdqnkxuzblma jkarlietmh vixfz dvictexobmwgp bkljoswpurd wfpsqluygovt lgectsvumwodr rnfevtmzwg xiyfzpr gdn uilgyextvdb auebjd edu
Clrpqjtgebw lodi bdansmfjozigyh gbnekd craxq jyfczwtvqaxhm gmlq ivtfr fqymgca gqxpfjkosvcr ebcynzw wke lywsbnxerokc xcmhzvl mctdjw ewzlkqm zuybiacmde edkbjntiysugah kcurnlyhezoxqw rnmpwafhuglbqov