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Oxalsäure verdampfen

Oxalsäure verdampfen: Hintergründe, Erfahrungen und kritische Anmerkungen

Das verdampfte Oxalsäure-Dihydrat tritt hier beim Varrox Eddy ungehindert aus dem Tiegel aus.

Schlagzeilen wie „Oxalsäure-Verdampfung in Deutschland zugelassen“ machten zuletzt die Runde. Trotzdem ist die Verdampfung von Oxalsäure-Dihydrat nicht grundsätzlich erlaubt, wie man eventuell vermuten könnte. Wenn man im Handel erhältliches Oxalsäure-Dihydrat oder nur zum Träufeln oder Sprühen zugelassene Tierarzneimittel wie Oxuvar 5,7 % verwendet, verstößt man gegen das Arzneimittelgesetz und macht sich strafbar. Seit Oktober dieses Jahres ist in Deutschland ausschließlich das Tierarzneimittel Varroxal 0,71 g/g zum Verdampfen und darüber hinaus auch zum Träufeln und Sprühen der Oxalsäure zugelassen. Da in allen Präparaten Oxalsäure-Dihydrat enthalten ist, verstehen viele diese Einschränkung nicht. Jedoch erfordert die Behandlung von Tieren, die Lebensmittel produzieren, wie Honigbienen, besondere Vorsichtsmaßnahmen, um die Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Deshalb muss auch für alle medikamentösen Behandlungen von Bienenvölkern ein Bestandsbuch geführt werden, in dem die Nachweise für den Kauf des Tierarzneimittels und die Daten der Anwendung aufgeführt werden.

Was ist was? Begriffserklärungen

Sublimieren oder Verdampfen? Der Begriff „Verdampfen“ ist eigentlich nicht korrekt, weil er sich nur auf Flüssigkeiten bezieht. Wenn ein fester Stoff wie Oxalsäure-Dihydrat direkt in die Gasphase übergeht, ist das chemisch eine „Sublimation“. In der Praxis und in der Zulassung wird jedoch der Begriff „Verdampfung“ verwendet.

Oxalsäure-Dihydrat oder Oxalsäure? In der Praxis wird oft von „Oxalsäure“ gesprochen, obwohl es sich um „Oxalsäure-Dihydrat“ handelt. Beide unterscheiden sich in ihren chemischen und physikalischen Eigenschaften.

Varroxal 0,71 g/g oder Varroxal? In der Schweiz wird das ausschließlich zum Verdampfen zugelassene Varroxal ad us. vet. verwendet. Zur Unterscheidung auch von anderen Tierarzneimitteln mit dem Zusatz „ad us. vet.“ hat der Hersteller für das deutsche Produkt, mit dem auch geträufelt und gesprüht werden darf, den etwas umständlich klingenden Namen Varroxal 0,71 g/g gewählt, in dem der Oxalsäuregehalt für 1 g Oxalsäure-Dihydrat angegeben ist. In der Praxis wird heute nur von Varroxal gesprochen.

Zulassung von Oxalsäure im Standardverfahren

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