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Der Wolf im Jagdrecht

Jäger im Gebirge: Nur weil der Wolf ins Jagdrecht kommt, wird die Entnahme nicht leichter – im Gegenteil.

Nach Sachsen plant jetzt als zweites Bundesland auch Niedersachsen die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. So stimmte kürzlich der Agrarausschuss im niedersächsischen Landtag für diesen Schritt, den noch weitere Gremien beraten müssen, doch der Weg scheint geebnet. Manche Abgeordnete sprechen von nichts weniger als einem „historischen Tag für die Weidetierhalter“. Laut dem niedersächsischen FDP-Agrarsprecher Hermann Grupe sei „der erste Schritt in die richtige Richtung erfolgt, um die Wolfspopulation auf ein verträgliches Maß zu regulieren“. Also können jetzt mehr Wölfe geschossen werden? Mitnichten. Der „historische Schritt“ bewirkt im Fall einer Entnahme derzeit vor allem eins: zusätzliche Bürokratie. Statt einer braucht es dann zwei Ausnahmegenehmigungen.

Auch wenn der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen wird, behält er seinen hohen EU-Schutzstatus und bekommt eine ganzjährige Schonzeit. Er unterliegt also dem Jagdrecht, darf aber nicht geschossen werden. Die Folge: Für eine Entnahme sind eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde und eine Schonzeitaufhebung der Jagdbehörde erforderlich.

Das bestätigt auf Nachfrage auch der FDP-Politiker Grupe. Er wolle aber auch darauf verweisen, dass die Aufnahme ins Jagdrecht auch im Sinn von Tierschützern sein müsse: So könne ein verletzter oder schwer kranker Wolf leichter erlöst werden. Das habe sich bisher kein Jäger getraut. Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) sieht die Jubeltiraden gegenüber den Weidetierhaltern kritisch: „Wer mit dem Vorschlag der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht eine Lösung vorgaukelt, handelt unseriös“, meint sie. Die Freien Wähler (FW) im Bayerischen Landtag sehen das anders: Sie sind für die Aufnahme ins Jagdrecht. FW-Chef Hubert Aiwanger, stellvertretender Ministerpräsident und selbst Jäger, erhofft sich, dass „dann das Thema Wolf praxisnäher behandelt wird, wenn Landwirtschaft und Jagd zuständig sind anstatt Artenschutz“. Kaniber widerspricht: Mit dem Jagdrecht könne nicht der europäische Schutzstatus aufgehoben werden. „Nichts wäre gewonnen“, meint die Ministerin. Viel drängender sei die Frage des Schutzstatus und des staatenübergreifenden Monitorings, die die Bundesregierung nun angehen müsse. Letzteres bestätigt auch der Niedersachse Hermann Grupe. Erst eine Senkung des Schutzstatus würde wirklich helfen, um mehr Wölfe abzuschießen.

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