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Mehr Dampf beim Tierwohl

Weil auf Bundesebene der Umbau der Tierhaltung aus Sicht von Nordrhein-Westfalens Agrarministerin Heinen-Esser (CDU) nicht vorankommt, hat das Landeskabinett das Einbringen eines „Gesetzentwurfes zur Beförderung des Tierwohls in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung“ in den Bundesrat am 11. Februar beschlossen. Mit dem Gesetz sollen unter anderem Stallumbauten erleichtert, Regelungslücken geschlossen und baurechtliche Hürden abgebaut werden.

Der Gesetzentwurf umfasst ein eigenständiges Tierwohlgesetz. Damit soll erstmals die Grundlage dafür geschaffen werden, dass einheitlich und zudem rechtsübergreifend klargestellt wird, was unter „Tierwohl“ zu verstehen ist. Daneben ist eine generelle Öffnungsklausel für Tierwohlställe geplant. „Altställe“, die nicht mehr für die Tierhaltung genutzt werden, verlieren nach sieben Jahren ihre Betriebserlaubnis und gelten damit nicht mehr als aktiv geführtes Stallgebäude. Dies schafft Entlastung bei der immissionsschutzrechtlichen „Vorlastberechnung“ und damit Entwicklungspotenzial für verbleibende Betriebe. Zuletzt soll bei behördlicher Abwägung mit Belangen des Naturschutzes auch das Tierwohl stärker Berücksichtigung finden. Einen automatischen „Tierwohlvorrang“ soll es nach dem Vorschlag aus NRW aber nicht geben.

Nordrhein-Westfalen will mit dem Entwurf dafür sorgen, dass Betriebe, die besonders umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren umsetzen, langfristige Perspektiven für Investitionen erhalten. Faire Preise und die Einführung eines staatlichen Tierwohlkennzeichens sind entscheidende Grundlagen, damit Verbraucher sich bewusst und verantwortungsbewusst entscheiden können.

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