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Grünes Licht trotz massiver Kritik

In der vergangenen Woche hat das EU-Parlament zu zwei bedeutenden Themen für die landwirtschaftlichen Betriebe abgestimmt. Neben der neuen Industrieemissionsrichtlinie (IED, siehe Kasten) war das insbesondere das Naturwiederherstellungsgesetz (NRL). Der Bauernverband hat die Beratungen im Vorfeld intensiv begleitet, u. a. Dutzende Landwirte und Ehrenamtliche demonstrierten in der vergangenen Woche in Straßburg. Insbesondere die Europäische Volkspartei und ihr Vorsitzender Manfred Weber hatten sich bis zuletzt mit Nachdruck für eine Ablehnung des aktuellen Vorschlags eingesetzt. Doch mit wenigen Stimmen Vorsprung hat das EU-Parlament trotz all der Kritik dem Vorschlag doch zugestimmt.

Diese Entscheidung sieht der Bayerische Bauernverband enorm kritisch: „Hier wurde die Chance für kooperativen Naturschutz mit den Landwirten vertan. Bayerns Bauernfamilien setzen sich tagtäglich für den Erhalt der biologischen Vielfalt ein. Das beweisen wir mit unserer nachhaltigen Art der Bewirtschaftung, insbesondere auf Flächen mit Maßnahmen aus dem Kulturlandschafts- oder Vertragsnaturschutzprogramm“, macht BBV-Präsident Günther Felßner deutlich. Statt auf Kooperation mit den Bauern und Waldbesitzern setze der Kommissionsvorschlag auf eine Verbotspolitik, die auch den riesigen Erfolg der freiwilligen Agrarumweltprogramme in Bayern aufs Spiel setzen würde. Jetzt kommt es auf die Verhandlungen im Trilog zwischen Parlament, EU-Kommission und Mitgliedsstaaten an.

Ein Lichtblick sei, dass die Einführung von Wiederherstellungsmaßnahmen in landwirtschaftlichen Ökosystemen nicht mehr fix festgelegt ist. Damit dienen strikte Vorgaben wie 10 % Landschaftselemente oder starre Prozentvorgaben zur Moorwiedervernässung nicht mehr als starre Vorgabe für die Mitgliedsstaaten. „Diesen Spielraum gilt es zu nutzen, um produktionsintegriert mehr Umweltschutz und Biodiversität in Kooperation mit den Bauernfamilien zu erreichen. So wäre die Ernährungssicherheit nicht gefährdet und eine nachhaltige Wirtschaftlichkeit für bäuerliche Landwirtschaftsbetriebe gewährleistet“, sagt Felßner. Für den Wald konnte erreicht werden, dass die Vorgabe zu Totholz im EU-Parlament gestrichen wurde.

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