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Unterstand im Brucker Moos: Eine Extrawurst?

Galloways und Wasserbüffel auf der extensiven Weide im Brucker Moos

Der Weg war lang und steinig: Die Wiedervernässung des Brucker Mooses, ein Herzensprojekt der Unteren Naturschutzbehörde im Landkreis Ebersberg, stieß in den vergangenen Jahrzehnten nicht nur auf ungeteilte Begeisterung in der Landwirtschaft. Nicht wenige Bauern waren anfangs in Sorge um ihre Anbauflächen, auf die sie für die Erhaltung ihrer landwirtschaftlichen Betriebe nicht verzichten konnten. Die neue Nässe beeinträchtigte zum Teil auch ihre angrenzenden Felder. Oft konnten Flächen nur mehr im Winter bei Frost mit schwerem Gerät befahren werden. Aber der lange Atem der Behörde hatte schließlich den gewünschten Effekt.

Auf einer zusammenhängenden Fläche von 55 ha wurde im Jahr 2023 ein extensives Beweidungsprojekt gestartet. Dazu musste das Areal im Landschaftsschutzgebiet komplett eingezäunt werden. Hier grasen etwa 30 Galloway-Rinder. Inzwischen sind auch vier Wasserbüffel und Exmoorponys hinzugekommen. Das Fleisch wird vermarktet. „Bei sämtlichen Tieren handelt es sich um robuste, ganzjährig freilandgeeignete Rassen, die an wechselnde Witterungsbedingungen angepasst sind und über eine hohe Widerstandsfähigkeit verfügen. Die Haltung erfolgt in extensiver Form auf strukturreichen Weideflächen“, bestätigt das Landratsamt Ebersberg auf Anfrage des Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblattes. Jetzt aber droht wieder Unmut. Denn obwohl die Tiere an ein Leben im Freien gewöhnt sind, sollen jetzt mitten im Landschaftsschutzgebiet zwei Unterstände gebaut werden. Einer mit 300 m2 Grundfläche und einer mit 50 m2.

Zu den Befürwortern dieser Baumaßnahme zählt ausgerechnet die Untere Naturschutzbehörde. Die Bauern reiben sich die Augen. Denn die Errichtung von Zäunen oder neuen Gebäude ist in einem Landschaftsschutzgebiet eigentlich grundsätzlich verboten. Aber es gibt Ausnahmen. Und eine solche will sich die Behörde hier selbst genehmigen. Wie geht das? „Auch bei extensiven Haltungsformen ist nach Rücksprache mit dem Veterinäramt gemäß dem Tierschutzgesetz sicherzustellen, dass sämtliche sich auf der Weide befindenden Tiere gegebenenfalls vor extremen Witterungseinflüssen geschützt werden können und ein angemessener Liege- und Ruhebereich zur Verfügung steht.“ Die Landwirte in der Umgebung fragen sich jetzt, ob das zu Beginn des Projektes nicht bereits abzusehen war. „Insbesondere kann es bei extremen Wetterlagen wie lang anhaltenden Regenereignissen, starkem Wind oder winterlichen Verhältnissen notwendig werden, auf Grund der Standortverhältnisse im Niedermoor den Tieren zusätzliche Rückzugsräume zur Erholung und zum Schutz zur Verfügung zu stellen, auch wenn sie grundsätzlich an Außenhaltung angepasst und dort meist in den Wäldern anzutreffen sind“, informiert das Landratsamt Ebersberg auf Anfrage.

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