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Rheinland-Pfalz

Aufbruch ohne Steuermann

Ein leckeres Feierabendbier für Walter Raskop von Brigitta Hüttche

Das Programm der Mitgliederversammlung des FUV Rheinland-Pfalz begann mit einem ungeliebten, aber zugleich allgegenwärtigen Thema: Der Vergabespezialist des VdAW, Hans Schaller, berichtete über aktuelle Neuerungen im Ausschreibungswesen. Mit der Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für alle Aufträge bis zum EU-Schwellenwert von aktuell 214 000 € hat beispielsweise der Begriff „Verhandlungsvergabe“ Einzug gehalten. Diese ersetzt zukünftig die freihändige Auftragsvergabe.

Zur Anwendung kommen soll sie vor allem bei besonders komplexen Aufträgen, vorab nicht hinreichend beschreibbaren technischen Anforderungen oder bei besonderer Dringlichkeit der Maßnahme. Das sind durchaus mögliche Konstellationen im Forst. Allerdings gibt es klare Vorgaben, über was in solchen Fällen überhaupt verhandelt werden darf. Die vom Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung zuvor festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien gehören nicht dazu und damit auch nicht der Preis. Wenn die Verhandlungen abgeschlossen sind, müssen die Bieter nach entsprechender Frist noch einmal ein endgültiges Angebot abgeben.

Nach diesen Ausführungen gab Schaller noch einige allgemeine Hinweise zu Fallstricken bei Ausschreibungen. Insbesondere mahnte er eindringlich, Unklarheiten unbedingt als sogenannte Bieterfrage vor Abgabe eines Gebots zu klären, weil man sonst bei Zuschlag automatisch zur Leistung verpflichtet ist, selbst wenn das vorhergehende Verfahren Mängel hatte. Umgekehrt solle man genau darauf achten, welche Arbeiten in der Leistungsbeschreibung stehen und zusätzliche Tätigkeiten separat abrechnen.

In der anschließenden Fragerunde thematisierten die Teilnehmer Mitarbeiter öffentlicher Betriebe, die mit einem privaten Nebengewerbe an Vergabeverfahren teilnehmen. Wenn diese Insiderinformationen zu einer Ausschreibung besitzen, wäre das nicht mehr zulässig. Ansonsten könne man keine Unternehmensformen ausschließen, auch keine Kleinunternehmer, die durch die fehlende Mehrwertsteuer für Kommunen bisweilen preislich attraktiv sind. Im Falle eines Unternehmers, der sich zwar im Rahmen der Ausschreibung mit einer teuren Spezialmaschine beworben hatte, zum Einsatz jedoch mit einer alten „Ölsardine“ anrückte, stellte der Fachmann klar, dass die ausschreibende Stelle zur Kontrolle verpflichtet ist.

Entfernungszuschlag, Bänderzulage, Stillstandsregelung, qualitätsgesichertes Harvestermaß

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