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Schlachtreife Schweine bremsen?

Durch ein Sättigungsfutter, wie es sonst in der Sauenhaltung zum Einsatz kommt, können die Zunahmen im Maststall begrenzt werden, wenn sich Ablieferungstermine verschieben.

Bis vor Kurzem wurde das Szenario, dass schlachtreife Schweine nicht abgeliefert werden können, in erster Linie vor dem Hintergrund von ASP (Afrikanische Schweinepest) durchgespielt. Jetzt ist dieser Fall coronabedingt eingetreten: Schweine können nicht wie geplant geschlachtet werden, sondern müssen länger im Stall bleiben.

Verbringungsverbote

Die LWK Niedersachsen hatte das im ASP-Fall drohende Verbringungsverbot zum Anlass für einen Fütterungsversuch genommen: Die Dauer des ASP-Verbringungsverbots hängt davon ab, ob ein Betrieb in einem Sperrbezirk oder Beobachtungsgebiet liegt. Wären Hausschweine von ASP betroffen, besteht ein Verbringungsverbot von mindestens 30 Tagen. Auch wenn Ausnahmen möglich sind, würde es vermutlich Verzögerungen wegen notwendiger Probenuntersuchungen etc. geben. Schweinehalter stünden vor der Herausforderung, die Tiere so zu füttern, dass sie im Wachstum gebremst werden und gleichzeitig satt sind.

Sie sollen möglichst noch bedarfsgerecht versorgt werden, damit die Klassifizierung nicht leidet. Und zu guter Letzt soll die verlängerte Mast möglichst nicht teurer sein. Eine deutliche Reduzierung der Futtermenge dürfte keine Lösung sein.

Schweine können mit üblichen Futtern durchaus bis 140 kg gemästet werden, das haben zwei frühere Versuche der LWK Niedersachsen gezeigt. Das hohe Zunahmeniveau war unbeeinflusst und der Futteraufwand änderte sich nicht dramatisch. Aber die Schweine wurden durch die Abrechnungsmaske bestraft. Im aktuellen Versuch prüfte die LWK, wie sich Sättigungsfutter auf Leistung und Futterkosten schlachtreifer Mastschweine auswirken.

Sättigungsfutter ab 118 kg

In der Leistungsprüfungsanstalt Quakenbrück wurden je 40 Ferkel (Topigs Norsvin Pi x TN 70) nach Gewicht und Geschlecht auf zwei Futtergruppen verteilt und in Einzelbuchten gehalten. Die beiden Gruppen wurden bis ca. 118 kg Lebendgewicht gleich gefüttert, und zwar erhielten sie ein RAM 2.1 bis 70 kg und danach ein RAM 2.2. Ab 118 kg wurde dann je ein energiereduziertes Sättigungsfutter eingesetzt. Bei diesem Gewicht wird üblicherweise ausgestallt. Bis zum Gewicht von 118 kg wurde satt und anschließend über einen Zeitraum von etwa vier Wochen (Zeit des Verbringungsverbots) rationiert gefüttert. Nach Energiebedarf wurden zunächst 3,5 kg/Tag gegeben. Nach zwei Wochen wurde die Tagesration auf 3 kg und eine Woche später auf 2,7 kg reduziert. Selbst die Kastraten zeigten auch bei starker Rationierung keine Unruhe, wie etwa vermehrtes Rütteln am Futterautomaten. Alle Futter waren pelletiert.

Melasse und Weizenkleie

Zum Mastende wurde eine hohe Sättigung bei reduzierter Futteraufnahme angestrebt, um die Tiere im Wachstum zu bremsen. Der Rohfasergehalt bietet zum Erreichen dieses Ziels keine ausreichende Orientierung, die Eigenschaften der Nahrungsfaser sind wesentlich vielfältiger. Aus der Reihe der Faserkomponenten wurden neben Melasseschnitzel Weizenkleie in größerem Umfang eingesetzt (20 % in beiden Futtern). Melasseschnitzel sind pektinreich und stärkefrei, enthalten viele lösliche, fermentierbare Fasern, besitzen ein hohes Quellvermögen, steigern die Viskosität des Verdauungsbreis und sorgen für ein Sättigungsgefühl.

Weizenkleie ist energiearm, enthält etwa 12 % Rohfaser und viele unlösliche Fasern. Diese quellen nicht, fördern die Darmperistaltik und senken die Verdaulichkeit. Das Sättigungsfutter A bestand nur aus den drei Hauptkomponenten Gerste, Weizenkleie und Melasseschnitzeln, ist also einfach selbst zu mischen. Für das Sättigungsfutter A mit 10 % Melasseschnitzeln und 20 % Weizenkleie resultierte ein Energiegehalt von 11,9 MJ ME/kg und für das Sättigungsfutter B mit je 20 % Melasseschnitzeln und Weizenkleie ein Gehalt von 11,3 MJ ME/kg. Letzterer wurde durch die Futteranalyse nicht bestätigt, das trifft auch für den Rohfasergehalt dieses Futters zu.

In der Mast bis 138 kg erreichten die Schweine der Gruppe A (10 % Melasseschnitzel) 955 g Tageszunahmen, die Gruppe B (20 % Melasseschnitzel) 936 g, der Futteraufwand je kg Zuwachs lag 2,70 bzw. 2,68 kg. Die Tiere fraßen im Mittel 2,58 kg (Gruppe A) bzw. 2,51 kg pro Tag. Dieser Unterschied war statistisch abzusichern. Mit dem ab 118 kg Lebendgewicht rationiert verabreichten Sättigungsfuttern konnten die Tageszunahmen auf 700 g reduziert werden. Vom Sättigungsfutter A mit weniger Melasseschnitzeln wurde signifikant mehr als vom Futter B (2,79 vs 2,72 kg/Tag) aufgenommen.

Die Klassifizierung der Schlachtkörper erfolgte nach AutoFOM. Das mittlere Schlachtkörpergewicht lag bei 109,3 kg. Die Tiere der Gruppe A erreichten ein Indexgewicht von 0,898, die Tiere der Gruppe B von 0,910. Signifikante Unterschiede in der Schlachtkörperbewertung traten nicht auf.

Die Berechnung der Futterkosten beruhte auf den Nettopreisen im Versuchszeitraum. Die Futterkosten je 100 kg Zuwachs waren gleich: 68,16 € (Gruppe A) und 68,15 € (Gruppe B).

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