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Optimale Gülleausnutzung auf Grünland wird immer schwieriger

Grünlandwirt Holger Gloystein muss weitere Einschränkungen durch die Düngeverordnung hinnehmen.

„Ein Großteil unserer absoluten Grünlandflächen sind Niedermoorböden, der Rest Kleyböden, die können im Frühjahr sehr nass sein und damit nicht tragfähig genug für die Gülletechnik“, so Holger Gloystein aus Burwinkel. Der Milcherzeuger melkt 250 Kühe und bewirtschaftet neben seinem absoluten Grünland auch Ackerflächen mit Silomais und Kleegras. Die Futterproduktion muss hier jetzt „brummen“, denn Mäuse und Tipula haben den Ertrag zusätzlich zur Trockenheit in den Keller gedrückt.

Um die erste Güllegabe bodenschonend ausbringen zu können, nutzten Gloystein und seine Berufskollegen früher gerne den Bodenfrost. Damit ist es jetzt vorbei. Die Verschärfungen der Düngeverordnung lassen die Gülleausbringung auf gefrorenem Boden nicht mehr zu, auch nicht, wenn dieser wie früher gefordert, an der Oberfläche im Laufe des Tages auftaut. „Wir müssen jetzt warten, bis der Boden befahrbar ist, damit wir keine Bodenschäden verursachen bzw. zu viel Schmutz auf die Straßen fahren“, so Gloystein. Damit könnte es aber für die Güllewirkung im Frühjahr zu spät werden. Die Umsetzung des organisch gebundenen Stickstoffs braucht seine Zeit. Die Ausnutzung des Güllestickstoffs durch den ertragstarken ersten Grünlandschnitt ließe zu wünschen übrig. Das ist durch zahlreiche Versuche belegt. „Wir sehen, dass Flächen, die im Januar begüllt wurden, besser aussehen als später mit Gülle gedüngte Flächen“, so Gloystein.

Der Landwirt hat in den letzten beiden Jahren einen Vorgeschmack davon bekommen, wie sich die Beschränkungen auswirken: „Wir hatten keinen Bodenfrost und konnten die Gülle deshalb zum ersten Schnitt auf den zu nassen Flächen nicht ausbringen; wir mussten den Stickstoffbedarf mineralisch düngen“. Das könnte in Zukunft häufiger passieren, fürchtet Gloystein. Eine verspätete Gülledüngung läuft mittlerweile auch Gefahr, wegen Frühjahrstrockenheit zu langsam in den Boden zu infiltrieren. „Wir müssen jetzt schon mit verdünnter Gülle arbeiten“, so der Betriebsleiter, der sich vor zwei Jahren eine Schleppschlauchtechnik angeschafft hat, um die Gülle bestmöglich ausnutzen und geruchsarm ausbringen zu können. Wie eine bestmögliche Ausnutzung der eigenen Gülle über sein Grünland noch erfolgen soll, ist Gloystein angesichts der Einschränkungen durch die DüngeVO schleierhaft. „Wir müssen auf den Moorflächen bereits 80 kg Stickstoff vom N-Bedarf abziehen, ebenso 10 % N von der Gülledüngung des Vorjahres anrechnen und insgesamt dürfen wir auch nicht mehr als 170 kg N aus organischem Dünger je Hektar aufbringen“. Hinzu kommen strengere Phosphatgrenzen. Und jetzt zusätzlich das Verbot, Gülle auf Frost auszubringen.

Zu allem Überfluss liegen Gloysteins Flächen in einem roten Gebiet. Das heißt, es müssen zusätzlich 20 % vom N-Düngebedarf abgezogen werden. Damit muss Gloystein noch mehr Gülle abgeben. Und das, obwohl absolute Grünlandstandorte nicht zur Nitratbelastung des Grundwassers beitragen. Als „Hohn und Spott“ empfindet Gloystein es aber, dass die Landwirte dies durch eine Klage gegen das rote Gebiet nachweisen müssen.

 

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