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Bauernmilliarde – schnell beantragen

Güllelagerbehälter gehören zu den Investitionen, für die Zuschüsse möglich sind.

Ab 11. Januar geht es los: Landwirte können Mittel aus dem Fördertopf der sogenannten Bauernmilliarde stellen. Warum Sie schnell sein sollten und welche Tücken das Investitionsprogramm hat, erfahren Sie hier:

  • Was lässt sich fördern?

Mit dem Investitionsprogramm Landwirtschaft, das auch als „Bauernmilliarde“ bezeichnet wird, fördert die Bundesregierung Unternehmen der Landwirtschaft, die zum Umweltschutz und Klimaschutz beitragen wollen.

Insgesamt stellt sie über einen Zeitraum von vier Jahren 816 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung. Dabei sind beispielsweise bestimmte Maschinen und Geräte, Anlagen zur Gülleseparierung und -Lagerung sowie damit zusammenhängende Beratungsleistungen förderfähig. Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro betragen.

Die Landwirtschaftliche Rentenbank führt eine Positivliste, in der sie die förderfähigen Maschinen, Geräte und Anlagen aufführt. Darunter befinden sich verschiedene Gerätschaften zur Direkteinarbeitung von Wirtschaftsdüngern, mechanischer Unkrautbekämpfung und sparsamer Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln.

  • Wer kann die Förderung erhalten?
  1. Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, landwirtschaftliche Lohnunternehmen und Maschinenringe können den Zuschuss beantragen. Dabei kommt es nicht auf den steuerlichen Status an. Es dürfen also auch gewerbliche Tierhalter einen Antrag für die Bauernmilliarde stellen.
    Nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten die Förderung. Der Fördersatz für landwirtschaftliche Betriebe beträgt einheitlich maximal 40 Prozent der förderfähigen Investitionssumme (maximal 500.000 Euro).

Bei Lohnunternehmen und Maschinenringen ist zwischen kleinen und mittleren Unternehmen zu unterscheiden:

  1. Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme zehn Millionen Euro nicht übersteigt, gelten als kleine Unternehmen und erhalten 20 Prozent (förderfähige Investitionssumme maximal 200.000 Euro).
  2. Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und deren Jahresumsatz 50 Millionen Euro oder deren Jahresbilanzsumme 43 Millionen Euro nicht übersteigt, gelten als mittlere Unternehmen. Diese können zehn Prozent Förderung erhalten (maximal 200.000 Euro).
  • Was müssen Landwirte bei der Antragstellung beachten?

Landwirte erhalten den Zuschuss nur in Kombination mit einem Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank, das mindestens 60 Prozent der förderfähigen Investitionskosten betragen muss. Das Darlehen müssen Landwirte über ihre Hausbank beantragen, die das Darlehen später dann auch auszahlt. Also ist ein Vorgespräch mit dem Bankberater nötig.

Anträge auf die Förderung können Landwirte ab dem 11. Januar 2021 bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank stellen. Den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag müssen sie dann an die Hausbank weiterleiten. Erst wenn sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben, dürfen sie mit dem geförderten Vorhaben beginnen.

Wichtig ist außerdem: Landwirte, die ihre Umsätze pauschalieren, müssen eine Bescheinigung ihres Steuerberaters oder des Finanzamtes einreichen, damit sie auch für die Umsatzsteuer eine Förderung erhalten. Denn diese können sie nicht als Vorsteuer abziehen. Bei regelbesteuernden Unternehmern ist nur der Nettobetrag der Investition förderfähig.

  • Warum ist Eile angesagt? 

Landwirte, die die Förderung beantragen wollen, sollten schnell sein. Denn der Fördertopf ist begrenzt. Zudem besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Bei einer Ablehnung des Antrags haben Landwirte also relativ schlechte Karten.

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Bauernmilliarde finden Sie im Internet unter: www.rentenbank.de

Hier gibt es auch weitere Informationen.

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