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Für Silomais wird es ziemlich eng

Für die intensiven Viehhalter und Biogasbetriebe in den Roten und Grauen Gebieten bleibt kaum eine andere Möglichkeit übrig, als die organische Düngung zu Mais, egal ob Silo- oder Körnernutzung, wie hier durch Gülleunterfuß-Düngung zu optimieren.

Der Entwurf zur Neufassung der Gebietskulisse wurde kurz vor Weihnachten veröffentlicht. Damit verbunden gibt es weitere Regelungen nach der sogenannten Landesdüngeverordnung für die roten Gebiete. Die Reduzierung der N-Düngung um 20 % dürfte die größte Einschränkung und auch am meisten diskutierte Maßnahme in den Roten Gebieten ab 2021 sein. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Regelungen, die teilweise auch den Futterbau mit maisbetonten Fruchtfolgen betreffen.

Dieser Beitrag beleuchtet die Maisdüngung in intensiven Milchviehbetrieben. Mit dem Ziel der Winterbegrünung hat der Gesetzgeber in der DüV für die Roten Gebiete bei einer Maisernte vor dem 1. Oktober ein „Zwischenfruchtanbaugebot“ erlassen, sofern anschließend eine Sommerung angebaut wird. Darüber hinaus will das Land Niedersachsen für den Fall einer späteren Maisernte eine verpflichtende Untersaat im Mais vorgeben. Die genaue Ausformulierung hierzu ist allerdings noch nicht bekannt. Zum Saatzeitpunkt der Untersaat steht der Erntetermin noch nicht fest.

Der Gedanke dahinter wird auf jeden Fall die Verpflichtung zur Winterbegrünung sein. Entweder eine Untersaat oder eine nicht abfrierende Zwischenfrucht nach Mais, beides ist gemäß Düngebedarfsermittlung im Folgejahr mit einer Nachlieferung in Höhe von 20 kg Stickstoff (N) zu berücksichtigen.

Weiterhin ist über die Niedersächsische Verordnung eine um 10 % höhere Anrechenbarkeit der organischen Düngung vorgesehen. Somit ist z. B. die Rindergülle zum Mais nicht mit 60, sondern mit 70 % im aktuellen Jahr anzurechnen.

Ein Beispiel

Zur Ermittlung des Düngebedarfes sind mehrere Abzüge in Ansatz zu bringen. Wie in der Tabelle dargestellt wird, hat der Mais bei einem Ertragsniveau von 45 t einen Stickstoffbedarf in Höhe von 200 kg N. Hiervon ist zunächst der Nmin Wert, im Beispiel 30 kg, und die Nachlieferung der organischen Vorjahresdüngung in Höhe von 15 kg (entspricht 10 %) abzuziehen. Weiterhin ist ein Abzug von 20 kg N für die Nachlieferung einer Zwischenfrucht vorzunehmen. So ergibt sich im Beispiel ein Düngebedarf von 135 kg N. Im roten Gebiet ist dieser um 20 % zu reduzieren. Somit verbleibt ein Restdüngebedarf von 108 kg N.

Wird in der mineralischen Unterfußdüngung auf Stickstoff verzichtet, lässt sich dieser Bedarf komplett über Gülle abdecken. Im Beispiel Rindergülle wäre diese mit 70 % anzurechnen. Es dürften also nur 154 kg Gesamtstickstoff ausgebracht werden. Die 170 kg N-Grenze kann somit auf diesem Schlag nicht mehr „ausgeschöpft“ werden. Die Differenz von 16 kg N/ha entspricht, je nach Inhaltsstoffen, etwa 4 m³ Gülle, die gegebenenfalls überbetrieblich verwertet werden müssten. Dies würde neben den Abgabekosten auch eine „Ersatzbeschaffung“ von etwa 16 kg Kali bedeuten. Dieser Nährstoff ist beim Maisanbau ohnehin häufig im Mangel und sollte somit unbedingt ergänzt werden.

Aus der Tabelle wird ersichtlich, dass bei einer etwas höheren Ertragserwartung von 50 t, der Düngebedarf entsprechend steigt. Mit Rindergülle ließen sich so 165 kg N ausbringen. Hiermit wäre die 170 kg N Grenze nahezu ausgeschöpft, allerdings nur bei vollständigem Verzicht auf mineralischen Stickstoff. Wie in der Tabelle dargestellt ist, wird die Rechnung bei Schweinegülle allerdings deutlich enger. Hier wäre es auch mit guten Erträgen nicht möglich, die 170 kg N zu verwerten. Da die Anrechenbarkeit der Schweinegülle um 10 % höher ist als bei Rindergülle, sinkt entsprechend der Bedarf an Gülle.

Mit der Einschränkung der organischen Düngung ließe sich vielleicht noch leben, wenn da nicht die unbedingte Empfehlung zur Unterfußdüng (UFD) wäre. Gerade bei ungünstigen Witterungsbedingungen muss der Mais in seiner Jugendentwicklung unterstützt werden. Die Ertragseffekte sind gerade in guten Jahren überschaubar, und daher ist die Unterfußdüngung eher als Absicherung zu sehen. Ist es während der Jugendentwicklung zu kalt, zeigt sich der Verzicht auf die Unterfußdüngung mit deutlichen Ertragseinbußen. Wie die obige Rechnung zeigt, wäre eine mineralische UFD nur bei weiterem Verzicht auf Gülle bzw. Gärresten möglich. Dies ist aber in vielen Regionen für Futterbaubetriebe keine Option. Es müssten Nährstoffe teuer überbetrieblich abgegeben und ebenso teuer mineralisch wieder zugekauft werden.

UFD organisch

Die Zahlen zeigen es: Es führt kein Weg an der organischen Unterfußdüngung vorbei. Wird außerdem noch der Nährstoff Phosphor mit einbezogen, wird schnell klar, dass auf intensiven Milchviehbetrieben mit hohem Leistungsniveau ohne Anpassung der Fütterung die Stoffstrombilanz kaum einzuhalten sein wird. Die Novellierung der Stoffstrombilanz wird derzeit ebenfalls diskutiert. Da bleibt kein Platz für eine mineralische Unterfußdüngung im Mais.

Wer außerdem noch in einem phosphatsensiblen Gebiet wirtschaftet, ist bei hoch versorgten Böden jetzt schon von starken Restriktionen seitens der Landesdüngeverordnung betroffen. Wenn auch der Anteil der sogenannten „Grauen Gebiete“ an der Landesfläche mit etwa 1,3 % gering erscheinen mag, so ist es doch für die dort wirtschaftenden Betriebe eine sehr starke Einschränkung, die sich mancherorts auch noch mit einem Roten Gebiet überschneidet.

Kalk und Kali

Die zukünftig deutlich eingeschränkte Düngung im Mais in Roten Gebieten wird zu einer Herausforderung. Erfolgreicher Maisanbau mit reduzierter Düngung ist auf nachlieferungsstarken Böden mit langjähriger organischer Düngung möglich. Das zeigen viele bisherige Versuche, insbesondere aus dem Wasserschutz. Es müssen alle Einflussfaktoren optimal gestaltet werden, beispielsweise sind die Kalkung und die Kalidüngung zu nennen. Für die UFD mit Gülle und einem Nitrifikationshemmer liegen viele überzeugende Versuchsergebnisse vor. Oftmals sind keine Mindererträge zu befürchten, allerdings bei deutlich höherem Aufwand und unter optimalen Bedingungen.

Kalte Standorte

Insbesondere auf leicht erwärmbaren Standorten wird diese Gülleausbringung in Form von Strip Till schon in der Praxis durchgeführt. Leider fehlen bisher praxistaugliche Lösungsansätze für kältere Standorte, wie sie häufig in Küstennähe zu finden sind. Diese Düngungseinschränkungen und die immer weiter reduzierten Möglichkeiten des Pflanzenschutzes, lassen den erfolgreichen Maisanbau in Zukunft nicht einfacher werden.

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