Flexzuschlag-Regelung im EEG: Betreiber sollten aktiv werden
Damit kam die weitere Flexibilisierung des Biogas-Anlagenbestands zum Erliegen, obwohl dies für die Energiewende außerordentlich wichtig ist. Für Betreiber ist es danach nicht mehr wirtschaftlich, vor dem Übergang auf die zweite Vergütungsperiode in zusätzliche Leistung zu investieren – die Investitionsdynamik aus der Flexibilisierung des Anlagenbestands entfällt damit nahezu vollständig.
Auch Betreiber von flexiblen Biogasanlagen verlieren fest einkalkulierte Erlösbestandteile der zweiten Vergütungsperiode und einen Wettbewerbsvorteil in der Ausschreibung. Unterstützt vom Fachverband Biogas und koordiniert vom Netzwerk Flexperten, haben Betreiber die Kanzlei von Bredow Valentin Herz mit einer rechtsgutachterlichen Stellungnahme zum § 50a im EEG 2021 beauftragt, um das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) noch vor der Bundestagswahl zu Korrekturen im EEG zu veranlassen. Zudem sollte das Ministerium für die Verständigung mit der EU-Kommission inhaltlich unterstützt werden.
Die Gutachter sollten untersuchen, wie die Gesetzesänderung zu verstehen ist, ob die Neuregelung wegen des europäischen Beihilferechts wirklich notwendig war und ob sie sich mit den Grundsätzen des Vertrauensschutzes verträgt. Im Ergebnis lautet die Antwort „nein“.
Deshalb muss es zu einer Überarbeitung des Gesetzes kommen. Das BMWi hat bereits zugesagt, die verfassungswidrige Rückwirkung für Betreiber zurückzunehmen, die sich schon jetzt an der Ausschreibung beteiligt haben. Doch es gibt sehr viel mehr Betreiber, die erst in einigen Jahren in die zweite Vergütungsperiode wechseln und die ebenfalls jetzt Rechtssicherheit über die Grundlagen ihrer Refinanzierung brauchen.
Noch wichtiger: Die Flexibilisierung der Bestandsanlagen muss fortgesetzt werden. Das ist meist nur noch mit einer „gestauchten“ Flexprämie möglich, die ebenfalls noch im Gesetz fehlt. Zum Glück sollen noch in dieser Legislaturperiode zukunftsfähige Ausbaupfade der erneuerbaren Energien für das EEG 2021 beschlossen werden. Das ist eine gute Gelegenheit für die nötigen Korrekturen.
Davon muss die Politik erst überzeugt werden – dafür brauchen wir Ihre Mithilfe: Bitte sprechen Sie die Ihnen bekannten Entscheidungsträger an und beschreiben die Folgen für die Energiewirtschaft und Unternehmen. Dafür haben wir Ihnen ein Download zusammengestellt, zur Weiterleitung an passende Adressaten.
- Für weitere Informationen bzw. die passenden Links zum Gutachten bitte uwf@kwk-flexperten.net kontaktieren.
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