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Schutz vor finanziellem Desaster

Vor allem für junge Leute lohnt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie haben kaum Vorerkrankungen, 
üben seltener eine gefährliche Tätigkeit aus und eine Police ist noch bezahlbar. 

Viele Berufstätige unterschätzen, wie hoch das Risiko ist, berufsunfähig zu werden: Statistisch gesehen widerfährt das jedem Vierten im Laufe seines Arbeitslebens. In mehr als neun von zehn Fällen liegt die Ursache in einer Krankheit.

Landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer sind bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ,(LBG) pflichtversichert. Diese Absicherung bezieht sich aber nur auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Private Unfallversicherungen, bei denen man sich für den Invaliditätsfall absichern kann, leisten nur, wenn die Invalidität auf einen Unfall zurückgeht. Bei psychischen Krankheiten und bei Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates – die Hauptgründe für eine Berufsunfähigkeit (BU) – zahlen aber sowohl LBG als auch die private Unfallversicherung keinen Cent. 

Und auch die Landwirtschaftliche Alterskasse leistet nur bei Erwerbsminderung. Bei Berufsunfähigkeit gibt es keine Rente. Selbst wenn die Voraussetzungen für die Rentengewährung seitens der Alterskasse oder der Berufsgenossenschaft vorliegen, so sind diese Renten in der Regel so überschaubar, dass sie für den Lebensunterhalt allein nicht ausreichen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Punkte zur Berufsunfähigkeitsversicherung. 
 

  • Zweck der Versicherung und die richtige Police:

Mit einer privaten BU-Versicherung können Sie sich gegen die finanziellen Folgen einer BU absichern. Durch die monatliche Rente der Versicherung steht Geld für den Lebensunterhalt zur Verfügung bzw. es lässt sich eine Arbeitskraft beschäftigen, mit deren Hilfe der Betrieb erhalten und fortgeführt werden kann, bis die Hofnachfolgerin oder der -nachfolger soweit ist, den Betrieb zu übernehmen.

Die BU-Versicherung wird von der Versicherungswirtschaft entweder als selbstständige Versicherung oder als Zusatzversicherung zu einer Risiko- bzw. Kapitallebensversicherung angeboten. Die selbstständige BU-Versicherung kommt unter anderem für Personen infrage, die keine Todesfallabsicherung brauchen. In einigen Fällen kann allerdings eine Kombination mit einer Risikolebensversicherung sinnvoll sein. 
Diese Kombination ist bei einer günstigen Versicherungsgesellschaft nicht viel teurer als eine selbstständige BU-Versicherung. Von der Kombination der BU-Versicherung mit einer Kapitallebensversicherung wird abgeraten, da mit der Kapitallebensversicherung ein Sparvorgang verbunden ist, der die Beiträge für die Versicherung drastisch hoch steigen lässt.  
 

Hausfrauen, Azubis und Co. nicht vergessen

Bei der Absicherung der Berufsunfähigkeit werden Azubis, Studenten, Hausfrauen und Schüler oft vergessen. Können Personen, die ausschließlich Familienarbeit leisten, dies wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr oder nur noch zum Teil leisten, muss ihre Kraft teuer ersetzt werden. 

Auch junge Menschen, die sich noch vor oder in der Ausbildung befinden, sind irgendwann darauf angewiesen, dass sie mit ihrer Arbeitskraft ihren Lebensunterhalt bestreiten. Daher ist auch für sie eine BU-Versicherung sinnvoll. Noch bis vor einiger Zeit boten viele Versicherer für diese Personengruppen keine BU-Versicherung an. 

Mittlerweile bieten viele Versicherungsgesellschaften Policen auch für Hausfrauen Studenten, Auszubildende und Schüler an. Die Höhe der monatlichen Renten wird aber für sie stark begrenzt. Es ist daher sinnvoll, einen Vertrag mit einer sogenannten Nachversicherungsgarantie abzuschließen, der es ermöglicht, zu einem späteren Zeitpunkt, bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung die vereinbarte Monatsrente zu erhöhen.

Hajo Rothe

  • Risikozeitraum und Rentenhöhe ermitteln:

Ein guter Zeitpunkt für den Abschluss einer Versicherung ist bei Berufsantritt. In jungen Jahren gibt es bei Abschluss einer BU-Versicherung zum einen weniger Probleme mit der Gesundheitsprüfung und zum anderen haben sehr junge Menschen oft noch  keinen gefährlichen Beruf. Aber auch für Berufstätige in fortgeschrittenem Alter ist der Abschluss einer BU-Versicherung häufig noch ratsam. 

Die Dauer der Versicherung hängt davon ab, wie lange das finanzielle Risiko besteht. Nicht-Selbstständige sollten die Laufzeit des Vertrages so bemessen, dass sie anschließend nahtlos den Übergang zur Regelaltersrente schaffen können. Allerdings besteht hier der Nachteil, dass der Beitrag bei höherem „Endalter“ des Versicherten bei Vertragsablauf bereits ab Vertragsbeginn deutlich teurer wird. Um Prämien zu sparen, lässt sich alternativ auch ein niedrigeres Endalter (zum Beispiel 60 Jahre) wählen, wenn die Existenzgrundlage nach Ablauf der Versicherungsdauer sichergestellt ist. 

Die nötige Rentenhöhe über die Versicherung sollte individuell durch eine persönliche Risikoanalyse ermittelt werden. Dabei sind die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben gegenüberzustellen, mit denen man nach Eintritt in eine Berufsunfähigkeit rechnen muss. Ergibt sich bei der Berechnung ein Einnahmeunterschuss, so ist diese Lücke durch eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente abzudecken.

  • Die Versicherungsbedingungen:

Bei der Wahl der Versicherungsgesellschaft und des Tarifes sollten Sie auf jeden Fall die Versicherungsbedingungen beachten. Denn wichtiger als eine günstige Versicherungsprämie ist immer noch die Tatsache, dass die Versicherung im Versicherungsfall auch tatsächlich zahlt. Kann sie wegen kundenunfreundlicher Bedingungen die Zahlung verweigern, nutzt es Ihnen überhaupt nichts, wenn Sie jahrelang günstig versichert waren. 

Schauen Sie auch darauf, ob die Bedingungen eine sogenannte abstrakte Verweisungs-klausel enthalten. Ist eine vorhanden, so kann die Versicherungsgesellschaft im Fall der Berufsunfähigkeit auf einen anderen Beruf verweisen, der Ihrer Ausbildung, Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entspricht und den Sie theoretisch noch ausüben könnten, unabhängig davon, ob Sie so eine Arbeit bekommen können oder nicht. 

Vereinbaren Sie auch schriftlich mit der Versicherung, dass die Betriebsabgabe oder die Umorganisation des Betriebes nicht Voraussetzung für die BU-Rente sind. Gerade bei Abschluss einer BU-Versicherung ist es ratsam, sich professionell beraten zu lassen, zum Beispiel durch einen unabhängigen Versicherungsberater.

  • Beitragsvergleiche anstellen und Nettoprämien wählen:

Jede Versicherungsgesellschaft muss bei der Kalkulation der Beiträge Sicherheitszuschläge einkalkulieren, damit die Rentenzahlungen auch tatsächlich gewährleistet sind. Die Sicherheitszuschläge auf die Prämien sind so hoch, daß die Versicherer bei normaler bis guter Wirtschaftsweise Überschüsse erwirtschaften, die sie an die Kunden wieder ausschütten können: 

Bei sofortiger Anrechnung der Überschussbeteiligung auf die Beiträge handelt es sich um das Nettobeitragssystem (Beitragsverrechnung).
Beim Bonussystem wird der Überschuss verwendet, um die vereinbarte Rente aufzustocken. Die dritte Variante ist die verzinsliche Ansammlung von Überschüssen bzw. der Schlussüberschuss. Diese Überschüsse werden dem Versicherten bei Ablauf des Vertrages ausgezahlt.

Am empfehlenswertesten für Sie als Kunde ist das Nettobeitragssystem, bei dem Sie sofort an den Überschüssen der Versicherung teilhaben und somit vergleichsweise niedrige Beiträge zahlen. 

  • Gesundheitsprüfung:

Vor Vertragsabschluss prüfen die Versicherer den Gesundheitszustand des Antragstellers sehr genau. Achten Sie darauf, dass Sie diese Fragen exakt beantworten. Wird Ihnen später nachgewiesen, dass Sie die Gesundheitsfragen im Antrag vor Vertragsabschluss unrichtig beantwortet haben, besteht für die Versicherungsgesellschaft unter Umständen ein Rücktrittsrecht, das heißt: Obwohl Sie jahrelang Beiträge bezahlt haben, bekommen Sie keinen Cent Rente. 

Die Gesundheitsprüfung wird von den Gesellschaften unterschiedlich gehandhabt. Ob eine ärztliche Gesundheitsprüfung nötig ist oder ob die Angaben im Antrag ausreichen, hängt in der Regel von der Höhe der versicherten Rente ab. 

Vorerkrankungen müssen nicht zwangsläufig dazu führen, dass man keine BU-Versicherung mehr abschließen kann. Es besteht aber die Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherungsgesellschaften Risikozuschläge erheben oder Schäden, die von Vorerkrankungen herrühren, vom Versicherungsschutz ausschließen. Wer Vorerkrankungen hat, muss sich genau überlegen, ob eine BU-Versicherung mit dem Ausschluss noch Sinn ergibt. Kann in einem voraussichtlichen Leistungsfall immer eine Verbindung zum ausgeschlossenen Vorschaden hergestellt werden, ist die Wahrscheinlichkeit gering, von der Versicherung problemlos eine Rente zu erhalten. 
Nicht jeder erinnert sich bei den Gesundheitsfragen an die Diagnosen bei den zurückliegenden Arztbesuchen. Es kann außerdem vorkommen, dass ein Arzt eine falsche Diagnose in der Patientenakte vermerkt. Im Leistungsfall wird dann oft darüber gestritten, dass der Versicherte die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt hat. Vor Vertragsabschluss sollten Sie deshalb einen Auszug aus Ihrer Patientenakte von Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse anfordern, damit Sie im Antrag vollständige und korrekte Angaben machen können.

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