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ROTE GEBIETE

Und plötzlich waren 180 Hektar rot

Bis kurz vor Weihnachten lagen Frank und Hans-Jürgen Beutners Ackerflächen noch in einem Grünen Gebiet. Jetzt müssen sie beim Düngebedarf 20 % abziehen. Den bereits eingekauften und eingelagerten Mineraldünger werden sie nicht mehr komplett aufbrauchen können.

Zähneknirschend und unter Protest hatten sich viele Landwirte auf die Novellierung der Düngeverordnung und die damit verbundene Einteilung der Grundwasserkörper in Grüne und Rote Gebiete eingestellt. Düngermengen und Fruchtfolgen wurden in der Planung an die Vorgaben angepasst. Doch kurz vor Weihnachten haben das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium in Hannover die Roten Gebiete erneut (diesmal nach den Vorgaben der AVV) in belastete und unbelastete Grundwasserkörper eingeteilt. Dabei mussten auch ehemals Grüne Gebiete neu bewertet werden, wenn dort rote Messstellen vorliegen. Das Ergebnis: Gebiete, die vorher grün waren, wurden durch die Neubewertung rot.

Dünger bestellt

Stark betroffen sind die Landwirte Frank und Hans-Jürgen Beutner aus Wahnebergen im Landkreis Verden. „Die 180 Hektar Ackerland, die wir bewirtschaften, sind plötzlich vor Weihnachten rot geworden,“ schildert Frank Beutner. „Da unser Betrieb zuvor im Grünen Gebiet lag, konnten wir normal planen,“ so Beutner. Mineraldünger wurde bestellt und ein Düngeplan ausgearbeitet. Aber mit diesem „speziellen Weihnachtsgeschenk“ musste der Betriebsleiter die Düngeplanung für die gesamte Fläche binnen Wochenfrist über den Haufen werfen.

Die wirtschaftlichen Folgen für den Betrieb: Für umgerechnet 5.000 Euro liegt jetzt überschüssiger Mineraldünger in der Scheune, denn im Roten Gebiet sind 20% vom Stickstoffdüngebedarf abzuziehen. „Wenn der Dünger ein Jahr lang liegt, können die Bigpacks Feuchtigkeit ziehen, der Dünger verliert seine Qualität“, befürchtet Hans-Jürgen Beutner. Hinzurechnen müsste man die zu erwartenden Ertragseinbußen bei allen Ackerkulturen. „Je nach Pflanzenart können 20 % weniger N-Dünger deutlich mehr als 20% Ertragseinbuße bedeuten“, begründet Frank Beutner seine Bedenken. Infolge der trockenen Jahre waren die Erträge sowieso viel niedriger ausgefallen und das wirkte sich auf den durchschnittlichen Ertrag aus, von dem nun der Düngebedarf abgeleitet wurde. „Somit sind wir doppelt betroffen, durch Trockenjahre und die Vorgaben in den Roten Gebieten“ ergänzt Hans-Jürgen Beutner.

Normalerweise seien auf seinen Ackerschlägen (40 Bodenpunkte im Schnitt) Erträge von ungefähr 80 dt/ha Weizen und 35 dt/ha Raps realistisch. In den vergangenen Jahren lagen die Erträge trotz Beregnung trockenbedingt niedriger. Grundsätzlich sei eine Beregnung gut für die Stickstoffaufnahme der Pflanzen und damit indirekt auch für den Wasserschutz, betonen die Landwirte.

Güllelager erweitern

Teuer könnte es für den Familienbetrieb, der durch Ackerbau, Schweinemast mit 1.800 Mastschweinen und Hähnchenmast breit aufgestellt ist (wie von der Politik oft gefordert), werden, wenn jetzt zusätzlicher Güllelagerraum geschaffen werden oder Gülle abgegeben werden muss. Die DüngeVO erlaubt im Herbst kaum noch eine Gülledüngung und deshalb muss mehr Gülle bis zum Frühjahr gelagert werden. „Die Kosten für 600 m3 zusätzlichen Lagerraum müssen wir mit 50.000 bis 60.000 Euro veranschlagen und eine Baugenehmigung ist so schnell auch nicht erteilt“, beschreibt Frank Beutner das Dilemma. Klar ist, die Wirtschaftlichkeit seiner Schweinehaltung wird darunter leiden, und dass zusätzlich zum aktuellen Schweinepreis-verfall.

Übergangsfristen für kurzfristig betroffene Betriebe gefordert

Landvolk | Die Kurzfristigkeit ist einer der Hauptkritikpunkte am Vorgehen der Politik bei der erneuten Ausweisung der Roten Gebiete. Deshalb fordert der Kreislandwirt und Vizepräsident des Niedersächsischen Landvolks, Jörn Ehlers, eindringlich Übergangsfristen für die Betriebe, die plötzlich vom Grünen Gebiet ins Rote wechselten.

Grundsätzlich hält Ehlers das Vorgehen für nicht gerechtfertigt, weil sich an den Messwerten an sich nichts verändert habe. „Den Messungen wurden aktuellere Messwerte zugrunde gelegt und das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat in seinen Berechnungen zur Stickstoff-Emission die Kennzahl der zulässigen Denitrifizierung von 75 mg auf 50 mg im Rechenmodell abgesenkt“, so Ehlers. Das sorge in den Berechnungen für eine höhere angenommene Auswaschung von vorhandenem Nitrat in das Grundwasser. „Lediglich durch eine Anpassung im Berechnungsmodell, ohne örtlich fundierte Grundlage“, kritisiert der Landvolkvize.

Jörn Ehlers (v.l.) mit den betroffenen Landwirten Frank und Hans-Jürgen Beutner am Ahneberger Messbrunnen zwei Kilometer vom Hof entfernt. Hier sind die Werte in Ordnung.

„Dazu kommt, dass der einzige Messbrunnen in diesem Grundwasserkörper in Drakenburg liegt und somit 25 Km vom Betrieb Beutner entfernt. Bis von hier Wasser dorthin fließt, dauert es Jahrhunderte“, so Ehlers. Alle anderen acht Messstellen sind deutlich unter dem Grenzwert oder es ist kaum Nitrat nachweisbar“, so Ehlers weiter. Der Grundwasserkörper umfasse rund 50 Quadratkilometer und werde durch nur neun Messbrunnen erfasst.

Unter Grenzwert

Bei der Messstelle in Ahnebergen, die mitten in den Betriebsflächen liegt, lag der Wert laut Tabelle 2020 bei 0,4 mg Nitrat pro Liter und in Wahnebergen selbst mit stabilen Werten um 30 mg, auch deutlich unter dem Grenzwert von 50 mg/l. In Drakenburg sei mit 101 mg Nitrat der Wert deutlich zu hoch, jedoch müsse nun laut Ehlers genau analysiert werden, wo der Grund dafür liegt. „Die jetzige Vorgehensweise sorgt für einen starken Akzeptanzverlust bei den betroffenen Landwirten“, kritisiert Ehlers weiter. Sie sehen sich, vollkommen nachvollziehbar, nicht als Verursacher der hohen Messwerte in so großer Entfernung zur Messstelle, zumal besonders in Allernähe schon seit Jahrzehnten auf den Wasserschutz geachtet werde.

Die auf eigene Kosten von Beutners beim Landkreis in Auftrag gegebenen Messungen der Proben aus den eigenen Brunnen ergaben auch keine Belastung mit Nitrat. Ein Brunnen wies kaum messbare Werte unter 1,0 und der zweite Brunnen 2,42 Milligramm Nitrat pro Liter auf. „Das untersuchte Wasser entspricht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung“, heißt es im Wasseruntersuchungsbericht des Landkreises Verden.

Gerechteres System

Nach all dem Hin und Her um die Ausweisung der Roten Gebiete fordert Ehlers endlich ein für die Landwirte gerechtes System der Binnendifferenzierung. Ehlers: „Pauschale Einschränkungen schaffen keine Lösungen, sondern Verdruss bei den Betroffenen.“ Die Düngebilanzen der einzelnen Betriebe und das digitale Meldesystem ENNI seien zum Beispiel viel besser geeignet, die Verursacher von Nitratbelastungen zu identifizieren. Dabei werde genau dokumentiert, wie viel Dünger mineralisch oder aus Gülle im Betrieb anfällt und wo dieser letztlich bleibt, weil über alle Mengen Buch geführt werden muss.

Durch die Düngeverordnung wurde das bewährte System mit Meldungen ins ENNI über den Haufen geworfen, so Ehlers. „Bereits 2022 soll wieder eine neue Nitrat-Kulisse geschaffen werden, sodass sich einige Betriebe in zwei Jahren mit ihrer Düngung auf drei Kulissen anpassen müssen. Berechenbarkeit der Politik ist etwas anderes“, macht sich Ehlers Luft.

Leeske

Druck von allen Seiten

Der Milchvieh- und Ackerbaubetrieb von Fenja Hemme und Carsten Rodewald liegt mitten in der Allermarsch im landwirtschaftlich geprägten Dorf Eilte. Ihr Betrieb ist gleich von mehreren ordnungspolitischen Veränderungen betroffen. Die für die eigene Futterproduktion wichtigen Grünlandflächen liegen im FFH-Schutzgebiet des Allertals und seit Weihnachten sind 80 % der Ackerflächen plötzlich im Roten Gebiet. „Kaum hat man sich in die neuen Verordnungen eingelesen, kommt schon etwas Neues aus Hannover oder Berlin“, drückt Fenja Hemme ihren Frust über die Unstetigkeit der Politik aus. Ihr Ehemann Carsten Rodewald geht sogar noch weiter: „Eigentlich machen wir nur noch aus Leidenschaft zur Landwirtschaft und wegen der Verpflichtung für die kommende Generation weiter“.

Carsten Rodewald befürchtet durch weitere Auflagen im FFH-Gebiet in der Allerniederung deutliche Einbußen bei den Grünlanderträgen und Futterqualitäten.

Für die rund 170 Milchkühe erzeugt der Hof das benötigte Grundfutter auf den Grünflächen beider Flussufer in der Allermarsch selbst. „Normalerweise planen wir immer mit vier Schnitten, aber durch die Trockenheit in den letzten Jahren waren nur zwei möglich“, blickt Rodewald zurück. Aus der Aller darf zurzeit kein Wasser entnommen werden, um das Grünland zu bewässern. Das dringend benötigte Nass fließt stattdessen in Richtung Nordsee. So erbrachten die beiden Schnitte nur rund die Hälfte des Futters, das benötigt wird. „Von den beiden Schnitten war so viel mit Kraut durchsetzt, dass es gleich in die Biogasanlage wanderte, weil das unseren Kühen auch nicht mehr schmeckt“, so der Landwirt.

Die minderwertigen Schnitte der letzten Jahre und die neuen Regelungen im Insektenschutz treiben den beiden Landwirten die Sorgefalten auf die Stirn, weil die Unsicherheit der eigenen Futterproduktion damit immer offensichtlicher wird. Ohne Sondergenehmigungen für chemischen Pflanzenschutz, um auch im FFH-Gebiet alle paar Jahre gegen das Unkraut vorgehen zu können, sei es langfristig sehr schwierig, im Allertal die Milcherzeugung aufrecht zu erhalten. Neben der Verkrautung der Grasnarbe infolge der Trockenheit musste auch noch die Mäuseplage verkraftet werden. „Die kleinen Nager fressen die Graswurzeln sofort an, sobald im Frühling das Grün austreibt“, so der Landwirt. Damit könne man den ersten, sonst guten Schnitt gleich vergessen. „Hoffentlich haben die letzten Tage Frost hier geholfen“, hofft Rodewald.

Ärgerlich sei auch die ungenaue und auch fehlerhafte Kartierung der FFH-Flächen. „Manche Weide ist grün, manche ist rot, obwohl keine Grenze zu erkennen ist. Der Lohnunternehmer weiß dann nicht, wo genau er mit dem Häcksler fahren darf“, erklärt Rodewald. Außerdem darf der erste Grasschnitt im FFH-Gebiet erst ab dem 15. Juli erfolgen. Rodewald: „Das ist für Betriebe mit Milchvieh viel zu spät“.

Kein Wunder, dass sich der Eilter Landwirt schon in Ostdeutschland nach Bezugsquellen für Grünfutter umgeschaut hat. „Bei Kosten von 35 Euro pro Tonne bleibt beim Milchvieh nichts mehr vom Ertrag übrig“, so der Landwirt. Als GVO-freier Betrieb kann Rodewald zudem Futterlücken nicht einfach mit gängigem Soja aus Übersee schließen. „Der Verbraucher kann auch nicht wirklich wollen, hier alles zu schützen, aber für unsere Milch den Urwald abholzen zu lassen“, macht sich Hemme Luft. Zusätzlich sehen die beiden Landwirte das Wohl ihrer Kuhherde gefährdet, weil der Weideaustrieb der Kühe und der Jungtiere ab dem Frühjahr wegen des Rodewalder Wolfsrudels unter einem großen Fragezeichen stehe. „Gleich hinter dem Kuhstall fängt das Revier der Wölfe an“, so Rodewald.

Rodewald sieht seine Grundfuttererzeugung gefährdet. Trockenheit, Mäuse und weitere Auflagen fordern ihren Tribut.

Recht nie ausgereizt

„Die Nitratwerte sind bei uns alle in Ordnung. Für uns stellte sich nie die Frage nach einem Roten Gebiet“, wechselt Rodewald das Thema. Bis dann kurz vor Weihnachten das Rundschreiben von der Landberatung kam. Damit steht der Betriebszweig Ackerbau vor einem großen Problem. Rund 80 % der 230 Hektar zuvor „grünen“ Ackerflächen seien nun rot. „Das verstehe ich einfach nicht, weil sich an den Werten bei uns ja nichts geändert hat“, fragt sich Rodewald. „Wir haben das Düngerecht nie ganz ausgereizt. Alles passte sehr gut mit der Güllemenge und den Flächen“, so der Landwirt weiter. Als erste Reaktion musste er einem Schweinemäster aus der Nachbarschaft die langjährige Kooperation bezüglich der Abnahme von Schweinegülle aufkündigen, denn diese Menge könne er sicher jetzt nicht mehr unterbringen. Als Folge der Roten Gebiete sieht der Landwirt die Förderung des überregionalen „Gülletourismus“.

Sein dritter Produktionszweig, die Biogaserzeugung, sei durch die Minus-20%-Regel beim Stickstoffbedarf natürlich auch betroffen. Jetzt müssen die Gärreste noch länger gelagert werden. „Dafür dürfen wir aber keine leerstehenden Güllebehälter nutzen. Das ist für mich vollkommen absurd“, so Hemme. Neue Lager für Gärreste würden lange Baugenehmigungen nach sich ziehen und bei dem hochgerechneten Bedarf von 3.000 Kubikmetern Baukosten von 200.000 Euro verursachen. „Dafür bekommen wir aber keine Kapazitätserweiterung, die die Mehrinvestitionen tragen könnte. Diese Investition ist nur dafür notwendig, dass der Betrieb so weiter laufen kann wie bisher“, kritisiert Rodewald, der daraufhin weist, dass die Biogasanlage schon einige Jahre läuft und deswegen genau geprüft werden muss, ob sich die sechsstellige Investition überhaupt noch lohnt.

Rodewald sieht aber auch für den Verbraucher Nachteile aus den Roten Gebieten: „Wenn wir Landwirte infolge der reduzierten Stickstoffdüngung nur noch minderwertigen Weizen ernten können, dann bekommt auch der Bäcker Probleme beim Brötchenbacken.“ Wo der Ersatzweizen für die Brötchen dann herkomme und mit welchem Wasserschutz dieser dann angebaut wurde, wolle der Verbraucher lieber nicht wissen, ärgert sich Rodewald.

Fazit

  • Kurz vor Weihnachten erfuhren viele Landwirte in Niedersachsen, dass ihre Ackerflächen neuerdings doch in einem Roten Gebiet liegen.
  • Jetzt müssen sie ihre Düngung einschränken und Güllelager schaffen, obwohl vorher alles gepasst hat.
  • Betroffene beklagen die mangelhafte Nachvollziehbarkeit der Gebietsabgrenzungen.
  • Zusätzlich zur DüngeVO beeinträchtigen weitere Auflagen in FFH-Gebieten und zum Insektenschutz.

Edith Kahnt-Ralle

Nachgärer wird als Lagerraum anteilig anerkannt

Genehmigung | Mitte Januar 2021 haben wir Sie über neue Hinweise vom 22.12.2020 zur Anerkennung des Nachgärers als Lagerraum informiert. Laut der Vorgabe des Landes konnten Nachgärer in der Regel nicht als Lagerraum angesehen werden. Diese Hinweise wurden unter fachlichen Gesichtspunkten durch das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) und das Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) in den zurückliegenden Wochen gründlich überprüft.

Als Ergebnis dieser Klärung wurde festgestellt, dass Nachgärer in Abhängigkeit von der Anlagenfütterung und damit zusammenhängenden anlagenbezogenen Verweilzeiten gemäß VDI Richtlinie 4630 wie schon vor dem 22.12.2020 anteilig als Lagerraum anerkannt werden dürfen. Hiermit wurde die jüngste Vorgabe vom 22.12.2020 zurückgezogen und ist ab sofort als gegenstandslos zu betrachten. Diese neue Regelung vom 19.2.2021 wird sowohl in den aktuellen und zukünftigen Genehmigungsverfahren als auch im Rahmen von düngerechtlichen Kontrollen von Biogasanlagen im Ist-Betrieb zur Anwendung kommen. Das Tool zur Gärrestlagerraumberechnung steht auf der Seite der Düngebehörde der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zur Verfügung.

Düngebehörde

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