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Vermarktungseinschränkungen

Die Branche hat für Eier von Hennen mit Stallpflicht eine übergangsweise Zusatzkennzeichnung für die Verpackung erarbeitet, sie soll Erzeugern etwas bessere Erlöse bringen.

Das Geflügelpestgeschehen 2020/21 in Niedersachsen kann leider noch nicht als beendet angesehen werden. Anfang dieser Woche gab es neue Fälle in den Landkreisen Cloppenburg und Diep holz. Seit Anfang November vergangenen Jahres gelten Aufstallgebote in verschiedenen Kreisen Niedersachsens – als Vorsichtsmaßnahme vor dem Eintrag der Virusvariante H5N8. Mit Beginn eines Aufstallgebots läuft eine 16-Wochen-Frist, in der die Eier aus konventionellen Freilandhaltungen noch weiter als Freilandeier deklariert und vermarktet werden können.

Deutliche Mindererlöse

Danach dürfen sie dann nur noch als Bodenhaltungseier verkauft werden. Das bedeutet natürlich einen immensen Mindererlös für die Betriebe. „Der Unterschied liegt derzeit etwa zwischen 2 und 3 Cent je Ei“, sagt Manfred Schöttmer, beim Beratungsring Grafschaft Bentheim für den Bereich Geflügel zuständig. Unter den Betrieben, die er betreut, gibt es auch welche, die Eier für das Tierschutzlabel des Deutschen Tierschutzbundes erzeugen. Da ist der Unterschied mit 6 bis 7 Cent je Ei noch deutlich größer. „Bei einem Bestand mit 12.000 Tieren macht das einen Mindererlös von etwa 20.000 bis 25.000 € pro Monat – bei quasi gleichbleibenden Kosten“, rechnet Schöttmer vor. Ein Großteil der Betriebe, die er betreut, hat zwar spätestens nach dem letzten größeren Geflügelpestgeschehen vor vier Jahren eine Ertragsschadensversicherung abgeschlossen, aber nicht immer beinhalte die auch Schäden aus den Vermarktungseinschränkungen.

Im Landkreis Emsland gibt es allerdings aktuell auch Freilandhennen-Halter, die ihre Eier schon seit längerem als Bodenhaltungseier verkaufen müssen. Der Hintergrund: Im Frühjahr 2020, genauer gesagt vom 25. März bis zum 30. April, gab es infolge eines einzelnen Geflügelpestfalles im Emsland auch schon ein Aufstallgebot. Wer „Pech“ hat, hat aktuell noch die gleichen Tiere im Stall wie vor knapp einem Jahr. „In Niedersachsen ist die derzeitige Regelung so, dass die 16 Wochen herdenbezogen und nur einmal pro Herde anzuwenden sind. Wenn eine Herde schon im Frühjahr 2020 von der Stallpflicht betroffen war, dann wird diese Zeit auf die 16 Wochen angerechnet, auch wenn die Legehennen zwischenzeitlich ein dreiviertel Jahr freien Zugang zum Auslauf hatten“, erläutert Dieter Oltmann, Geschäftsführer des Landesverbandes der niedersächsischen Geflügelwirtschaft, NGW, die Sachlage.

Das Ärgernis für seine Mitglieder: Die Auslegung der entsprechenden EU-Rechtsregelung sieht in anderen EU-Ländern und auch in anderen Bundesländern anders aus. „Es gibt eine Entscheidung der EU-Kommission, nach der die 16-Wochen-Frist bei den gleichen Herden wiederholt angewendet werden darf, wenn es sich bei erneuter Stallpflicht um ein neues Seuchengeschehen handelt“, so Oltmann. Der NGW hat aufgrund der Entscheidung der EU-Kommission bei den Landwirtschaftsministerien von Land und Bund eine einheitliche Rechtsauslegung für alle EU-Staaten eingefordert.

Zusatzkennzeichnung

Um zumindest etwas höhere Erzeugerlöse für die Eier der zwangsaufgestallten Hennen zu generieren, hat die Branche eine übergangsweise Zusatzkennzeichnung auf der Eierverpackung erarbeitet (Foto). Lebensmittelketten können diese Zusatzetikettierung anwenden, um Solidarität gegenüber den Erzeugern zu bekunden. Inwieweit dieses Instrument genutzt werde, bleibe abzuwarten, so Dietmar Tepe, Geschäftsführer von „KAT – der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen“ (privatwirtschaftliche Kontrollinstanz für Eier aus alternativen Hennenhaltungssystemen). Letzten Endes seien es privatwirtschaftliche Absprachen zwischen Packstellen und Lebensmittelhandel.

In den Niederlanden wird die Zusatzetikettierung von den großen Lebensmittelketten umgesetzt. Dort sei die Situation allerdings auch anders, erläutert Tepe dazu: „In den Niederlanden gilt das Aufstallgebot flächendeckend für alle Freilandbetriebe des Landes, ein konventionelles Freilandei gibt es dort derzeit weitgehend nicht. Bei uns sind aber noch ‚echte‘ Freilandeier auf dem Markt verfügbar – aus Regionen, die von der Geflügelpest nicht betroffen sind und in denen es kein Aufstallgebot gibt.“ Es bleibe außerdem abzuwarten, ob Verbraucher diese Eier kaufen oder ob sie statt dessen zu Bodenhaltungsware oder zu Bioeiern greifen, so Tepe. Für Biohennen gilt die 16-Wochen-Frist in dieser Form nicht.

Währenddessen teilte der Landkreis Cloppenburg Anfang dieser Woche einen weiteren Geflügelpest-Verdachtsfall mit. Im Landkreis Diepholz gibt es ebenfalls einen neuen Verdachtsfall. Laut Information des NGW hat es in den zurückliegenden Tagen auch neue Ausbrüche in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg gegeben. Der NGW mahnte, sich nicht von dem derzeitigen frühlingshaften Wetter irritieren zu lassen. Nach dem Ende der starken Frostperiode seien extrem viele Zugvogelbewegungen zu beobachten. Damit verbunden sei eine sehr hohe Viruslast in der Umwelt.

Infektion von Menschen

Aus der russischen Föderation wurde unterdessen über eine weltweit erstmalige Infektion von Menschen mit dem Geflügelpest- erreger H5N8 berichtet. Betroffen waren sieben Arbeiter eines Geflügelschlachthofs, denen es inzwischen wieder gut geht. Für Menschen galt der Erreger bislang als ungefährlich. Nach Information des Bundeslandwirtschaftsministeriums verfolge man die Informationen aus Russland sehr aufmerksam. Auch das Friedrich-Loeffler-Institut sei mit den russischen Experten in Kontakt.

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