Schädlinge sind da
Der Schnee hat den Raps zum Glück sehr gut isoliert, sodass bisher keine Frostschädigungen aufgetreten sind. Damit einhergehend war allerdings auch der Boden nicht stark gefroren und hat sich schnell erwärmt. Dies hat dazu geführt, dass auch die beiden ersten Frühjahrsschädlinge, der Große Rapsstängelrüssler und der Gefleckte Kohltriebrüssler bereits in die Rapsbestände eingeflogen sind.
Der Zuflug hat am vorletzten Wochenende eingesetzt, wie Kontrollen der Gelbfangschalen belegen. Das Auftreten war von Standort zu Standort unterschiedlich. Auf einigen Flächen wurden die Bekämpfungsrichtwerte für beide Rüsslerarten (Tabelle 1) bereits zu Beginn der Woche um ein Vielfaches überschritten. Auf anderen Schlägen war der Zuflug dagegen verhaltener und die Bekämpfungsrichtwerte wurden erst zum Ende der Woche erreicht bzw. wurden noch nicht überschritten. Die Praxis hat zum Teil sofort darauf reagiert und eine Insektizidapplikation durchgeführt. Der Einsatz nach dem Überschreiten der Bekämpfungsrichtwerte ist richtig, hätte aber nicht unbedingt umgehend erfolgen müssen, auch wenn in der Schale über 1.000 Rüssler gefangen wurden.
Beide Rüssler führen zunächst einen Reifungsfraß durch, bevor sie mit der Eiablage beginnen. Im Fall des Großen Rapsstängelrüsslers dauert dieser etwa sieben bis zehn Tage an. Der Gefleckte Kohltriebrüssler lässt sich für den Reifungsfraß etwas länger Zeit und zwar zwischen zwei und drei Wochen. Das Schadpotenzial des Großen Rapstängelrüsslers ist größer, da er das Wachstum der Pflanzen stärker negativ beeinflusst. Entsprechend muss bei gleichzeitigem Auftreten beider Arten der Bekämpfungszeitpunkt nach seinem Auftreten ausgerichtet werden. Um die Eiablage des Großen Rapsstängelrüsslers zu unterbinden, muss die Behandlung spätestens sieben Tage nach dem relevanten Zuflug erfolgen. Beide Arten werden bisher ausreichend durch die Wirkstoffe aus der Gruppe der Pyrethroide bekämpft. Leider haben Untersuchungen in den letzten Jahren im Julius-Kühn-Institut gezeigt, dass in den Proben des Gefleckten Kohltriebrüsslers Käfer enthalten waren, die weniger sensitiv auf die Pyrethroide reagiert haben. Es hat also eine Resistenzentwicklung begonnen. Da gegen die Rüssler nur Insektizide aus der Gruppe der Pyrethroide zugelassen sind, darf sich diese Entwicklung nicht fortsetzen. Behandlungen sollten deshalb nur nach dem Überschreiten der Bekämpfungsrichtwerte erfolgen. Diese Richtwerte wurden in unseren Versuchen wiederholt überprüft und als richtig bestätigt.
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