Freiflächen-PV-Anlagen: Raumordnung und Kommunen entscheiden
Das Landesraumordnungsprogramm (LROP) von 2017 gibt vor, dass in den von den Landkreisen festgelegten Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft keine Freiflächen-Photovoltaik (PV) installiert werden darf.
Auch in anderen Gebieten, wie Vorranggebieten für Naturschutz oder in Siedlungsgebieten, ist eine Anlage in aller Regel nicht möglich, erklärt Talke Heidkroß von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen auf Nachfrage.
Dadurch ergeben sich sogenannte „weiße Flächen“, auf denen Freiflächen-PV schon heute möglich wäre, so Heidkroß weiter. Der Entwurf des neuen LROP in Niedersachsen spricht davon, dass hierzulande bereits auf rund 600.000 ha Fläche Freiflächen-PV schon heute möglich ist.
„Leider schauen manche Projektierer nicht in die im Internet einsehbaren Regionalen Raumordnungsprogramme, um sich abzusichern, bevor sie Pachtverträge mit Landwirt/innen abschließen“, schildert Heidkroß.
Möchte ein Landwirt/in selbst eine Freiflächen-PV anlegen, geht auch das nur auf den zugelassenen „weißen Flächen“. „Generell gilt aber, dass die Kommunen das Heft des Handelns in der Hand halten“, so die Referentin für Raumordnung und ländliche Entwicklung bei der Landwirtschaftskammer weiter.
Auch, wenn ein Landwirt/in über eine sogenannte „weiße Fläche“ verfügt, hat die Gemeinde das Sagen, da eine Freiflächen-PV-Anlage im Gegensatz zu Windenergieanlagen nicht privilegiert ist. Für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage muss eine Bauleitplanung erfolgen, also eine Änderung des Flächennutzungsplanes und ein Bebauungsplan erstellt werden. Keine Gemeinde ist dazu verpflichtet, eine Freiflächen-PV-Anlage zuzulassen. „Dringend notwendig ist, dass sich Gemeinden jetzt Gedanken darüber machen, ob und wo sie vielleicht Flächen zusammenfassen wollen, um die Anlage von Freiflächen-PV-Anlagen in ihrem Gebiet zu steuern“, macht die Referentin auf einen wichtigen Punkt aufmerksam.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen und das Landvolk Niedersachsen seien mit einigen Landkreisen und Kommunen zurzeit bereits im Informationsaustausch, denn es ginge beim Ausbau der Flächen-PV um große Flächenpotenziale und die müssten raumordnerisch gut geplant werden. „Diese Anlagen werden das Landschaftsbild prägen und verändern“, so Heidkroß zur Begründung. Das habe große Auswirkungen auf die Landwirtschaft selbst, aber auch auf die Umwelt. „Es ist für die Kommunen sehr ratsam, dass Geschehen aktiv zu steuern“, so die Referentin.
Vergangene Woche liefen nun die Erörterungstermine zum neuen LROP des Landes Niedersachsen, berichtet Heidkroß. „Es wird davon gesprochen, dass das neue LROP noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll“, weiß sie. Im neuen Entwurf steht, dass Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft nicht für Freiflächen-PV in Anspruch genommen werden sollen. Das klinge zunächst drastisch, so Heidkroß, doch bisher stand im LROP, dass Freiflächen-PV nicht auf Vorbehaltsflächen Landwirtschaft angelegt werden dürfen. Die neue Grundsatzformulierung „sollen“ öffnet grundsätzlich den Abwägungsprozess, so Heidkroß.
Dringend rät die Referentin allen Landwirt/innen, egal, ob sie Flächen für Freiflächen-PV nur verpachten wollen oder selbst aktiv eine Anlage planen, sich beraten zu lassen.
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