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Grundwassernutzung: Gemeinsam Möglichkeiten finden

Die Beregnungsbedürftigkeit wird voraussichtlich in absehbarer Zeit deutlich zunehmen.

Für die Landwirtschaft gibt es viele Herausforderungen. Eine zentrale Stellung nimmt darunter das zunehmende Trockenrisiko auf leichten Standorten ohne Grundwasseranschluss ein. Erlaubnisanträge zur Grundwasserentnahme für Feldberegnung stoßen häufig dort an ihre Grenzen, wo Grundwasservorkommen bereits in hohem Maße beansprucht, oder daraus grundwasserabhängige Ökosysteme (Gewässer, Feuchtbiotope) gespeist werden. Die Nachfrage nach Grundwasser entwickelt sich mancherorts schneller, als sich die örtlichen „Grundwasser-Akteure“ (auch die engagierte Öffentlichkeit) damit befassen können.

Mit Fördermitteln für die Anpassung von Kommunen (hier: Landkreisen) an Klimawandelauswirkungen finanzierte das Bundesumweltministerium zwei jüngst abgeschossene Projekte namens „Netzwerke Wasser“ (DAS Netzwerke Wasser (2016-2019) und Netzwerke Wasser 2.0 (2019-2022)) der Projektpartner LWK Niedersachsen und Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) mit folgenden Arbeitshypothesen und -paketen:

1

Potenzielle Beregnungsbedarfe kreisweit ermitteln und als Planungsgrundlage nutzen (LBEG)
Die Erlaubnisbehörden, d.h. die Unteren Wasserbehörden, benötigen als langfristige Planungsgrundlage einen Überblick über die potenziellen Wasserbedarfe der Landwirtschaft ihrer Region. Das trägt dazu bei, die regionalen Grundwasserpotenziale zum Wohl von Naturhaushalt ebenso wie Wertschöpfung im ländlichen Raum planvoll einsetzten zu können. Für die beteiligten Landkreise, unter anderem den Landkreis Gifhorn, wurden durch das LBEG im Rahmen der Projekte die sogenannten potenziellen Beregnungsbedarfe ermittelt und die errechneten Daten an die Landkreise übergeben.

2

Reibungsverluste im Erlaubnisverfahren vermeiden und Kooperationen entwickeln (LWK)
Mögliche Reibungsverluste sind geringer, wenn unter den regionalen Grundwasser-Akteuren gegenseitiges Verständnis besteht. Im besten Fall entstehen Win-win-Maßnahmen zur Stützung der Wasserverfügbarkeit. Voraussetzungen sind gegenseitiges Kennen und ein hoher Wissensstand hinsichtlich der Bedürfnisse der jeweils anderen. Unter den beiden Leitbildern „Kompetenzerweiterung“ und „Vertrauensbildung“ organisierte und betreute die LWK insgesamt fünf regionale „Netzwerke Wasser“.

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