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Wirtschaftsdünger: Neuer Benachrichtigungsservice

  • Wöchentlich findet im Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger ein automatisierter Meldungsabgleich statt. Dabei wird geprüft, ob es für jede Lieferung eine gleichlautende Abgabe- bzw. Aufnahmemeldung gibt.
  • Bei Unstimmigkeiten wird dem Anwender nach der Anmeldung im Hauptmenü des Meldeprogramms ein entsprechender Hinweis angezeigt.
  • Mit dem neuen E-Mail-Benachrichtigungsservice können Sie sich bei Unstimmigkeiten zusätzlich per Mail informieren lassen. Der E-Mail-Benachrichtigungsservice richtet sich insbesondere an Betriebe, die sich nicht regelmäßig ins Meldeprogramm einloggen und daher den Hinweis auf eventuelle Unstimmigkeiten aus dem wöchentlichen Meldungsabgleich nicht sehen. Teilnehmende Betriebe erhalten bei Unstimmigkeiten zusätzlich einen Hinweis per Mail.
  • Der automatisierte Meldungsabgleich läuft in der Nacht von Sonntag auf Montag. Die Mails werden dann montags verschickt. Die Überprüfung und ggf. Korrektur der Meldungen sollten Sie dann zeitnah direkt im Meldeprogramm vornehmen, damit die Meldefrist von einem Monat nach der betreffenden Lieferung nicht überschritten wird.
  • Um den E-Mail-Benachrichtigungsservice zu aktivieren, ist zunächst eine Anmeldung als Hauptbetrieb im Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger erforderlich. Über den Menüpunkt „E-Mail-Benachrichtigung zum Meldungsabgleich aktivieren“ wird der Benachrichtigungsservice aufgerufen. Hier ist dann die E-Mail-Adresse zu hinterlegen, an die die Benachrichtigung bei Meldungsunstimmigkeiten übermittelt werden soll. 

    Mit dem Speichern dieser E-Mail-Adresse wird automatisch eine Testmail an die hinterlegte E-Mail-Adresse versendet. Über die Schaltfläche „Test-E-Mail“ ist es jederzeit möglich, diese Eingabe zu überprüfen. Sollte die Testmail nicht in Ihrem Posteingang ankommen, beachten Sie auch den Ordner für Spam- bzw. Junk-Mails und geben ggf. den Absender (noreply@lwk-niedersachsen.de) in Ihrem Mail-Programm frei.

    Änderungen an der E-Mail-Adresse können über die Schaltfläche „Ändern“ vorgenommen werden. Durch das Löschen der hinterlegten E-Mail-Adresse wird der Benachrichtigungsservice deaktiviert. Danach werden keine weiteren E-Mails versendet.

Meldungsabgleich für das 2. Halbjahr 2021 erfolgt am 23. Mai

Wer vor dem 23.5.2022 seine Meldungen nochmal auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft, kann Beanstandungen bei der behördlichen Prüfung und Geldbußen noch vermeiden. Meldepflichtig sind alle Abgeber und Aufnehmer von Wirtschaftsdüngern bzw. Gärresten, die pro Kalenderjahr in Summe mehr als 200 Tonnen abgeben, aufnehmen bzw. aus anderen Bundesländern oder Staaten importieren.

Am 23. Mai wird mit Hilfe des „behördlichen Meldungsabgleichs“ geprüft, ob es für jede Lieferung aus dem zweiten Halbjahr 2021 eine gleichlautende Abgabe- bzw. Aufnahmemeldung gibt. Fehlt die Meldung des Abgebers oder des Aufnehmers erhält der Betroffene ein Anschreiben mit einer Anhörung zu dieser Ordnungswidrigkeit.

Im Meldeprogramm steht den Betrieben der Meldungsabgleich zur Überprüfung der eigenen Meldungen zur Verfügung und kann jederzeit nach der Anmeldung mit der Hauptbetriebsnummer aufgerufen werden. Zusätzlich wird der Abgleich für das aktuelle und die vorhergehenden Jahre einmal in der Woche programmseitig für alle Betriebe durchgeführt. Bei Unstimmigkeiten erhält der Anwender nach der Anmeldung im Programm einen Hinweis im Hauptmenü.

Neu seit dem 28.4.2022: Für diesen Hinweis auf Meldungsunstimmigkeiten kann jetzt auch ein E-Mail-Benachrichtigungsservice genutzt werden. Nähere Details siehe im Artikel oben.

Düngebehörde, LWK Niedersachsen

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