Logo LAND & FORST digitalmagazin

Artikel wird geladen

Sanktionslose Korrekturen möglich

Änderungen an den gemeldeten Flächengeometrien, wie Flächengrößen, und zu Nutzungscodes der Flächen sind ohne Sanktionen bis zum 30. September möglich. Voraussetzung dazu ist aber eine Mitwirkung der Antragsteller.

Erstmals greifen 2022 Änderungen im Sammelantragsverfahren, die es ermöglichen, Sanktionen zu vermeiden. Dazu ist seitens der Antragsstellenden eine verstärkte Mitwirkung erforderlich. Gleichzeitig findet erstmalig in Niedersachsen und Bremen flächendeckend das neue Verfahren „Kontrollen durch Monitoring – KdM“ Anwendung. Dieses Verfahren beinhaltet die Kontrolle aller Flächen zu bestimmten Punkten und ergänzt die herkömmlichen Vor-Ort-Kontrollen.

Kontrolle durch Monitoring und FANi

Aktuell werden mit KdM in Bremen und Niedersachsen die festgelegten monitoringfähigen Kriterien geprüft. Dazu gehören „Bestätigung des beantragten Nutzungscodes (NUTZ)“, „Landwirtschaftliche Tätigkeit auf Dauergrünland (LWT_DGL)“, „Mindesttätigkeit auf beantragten Brachen (MIND_BRA)“ sowie die Ermittlung einer gegebenenfalls „nichtbeihilfefähige Fläche (NBF_dauerhaft)“. Diese Prüfung erfolgt kontinuierlich während des Antragsjahres durch Auswertung von Satellitenbildern. Wird über dieses Verfahren bis zu bestimmten Zeitpunkten keine finale Feststellung getroffen, erfolgt über andere Methoden eine Klärung.

Eine dieser Methoden ist die Nutzung der Foto-App FANi. Um die App einsetzen zu können, muss zunächst ein sog. „Fotobelegauftrag“ von der Verwaltung erstellt werden. Diese Fotobelegaufträge werden in der App hinterlegt. Dabei wird festgelegt, für welches der oben genannten Kriterien und für welchen Schlag Fotos über die App eingereicht werden können. Es ist nicht möglich Fotos über die App einzureichen, wenn kein entsprechender Auftrag vorliegt, da diese Fotos nicht zuzuordnen sind.

Aufklärung unklarer Sachverhalte per Foto

Bei der Beantragung des Sammelantrages 2022 haben rund 85 % aller Betriebe in ANDI 2022 eingewilligt, eine Benachrichtigung per E-Mail zu erhalten. Anfang Juli 2022 sind zu den Kriterien „NUTZ“ und „LWT_DGL“ Fotos per E-Mail erbeten worden. Lag keine Einwilligung zur Benachrichtigung per Mail vor, so erfolgte eine postalische Benachrichtigung. Insgesamt sind zu den ersten Fotobelegaufträgen von niedersächsischen und Bremer Betrieben aus der FANi-App 176.500 Bilder eingegangen.

In Zukunft werden weitere Fotoaufträge folgen und somit die Möglichkeiten geschaffen, dass Antragsteller aktiv bei der Aufklärung unklarer Sachverhalte unterstützen können. Es ist geplant, dass zukünftig über sogenannte „push-Nachrichten“ durch die FANi-App direkt ein Hinweis auf ggf. neue Fotobelegaufträge erfolgt. Diese Technik steht aber aktuell noch nicht zur Verfügung, sodass zunächst eine Information auf den bekannten Wegen erfolgt.

Die Nutzung der FANi-App ist kostenlos, und in 2022 erfolgt die Bearbeitung von Fotobelegaufträgen durch die Antragstellenden auf freiwilliger Basis. Dadurch können Sachverhalte schneller aufgeklärt und so eine pünktliche und vollständige Zahlung sichergestellt werden.

Grundsätzlich wird ein Smartphone mit der Minimalversion Android 7.1 für die FANi App benötigt. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass die App mit der jeweiligen Minimalversion zwar lauffähig ist, aber häufig längere Wartezeiten bzw. eine geringe Verarbeitungsgeschwindigkeit zu verzeichnen ist. Hinzu kommt, dass häufig die Minimalversion auf älteren Mobiltelefonen installiert ist. Hier zeigen sich dann auch Probleme beim Prozessieren der Fotos.

Aktuell liegen die Prüfergebnisse im Bereich der Kontrolle durch Monitoring im Plan. Die Überprüfung des Nutzungscodes (Kriterium „NUTZ“) ist für ca. 97 % aller Flächen, die Prüfung der Nutzung von Dauergrünlandflächen (Kriterium „LWT_DGL“) bei knapp 91 % aller Flächen abgeschlossen. Vor dem Hintergrund, dass im Rahmen des KdM-Verfahrens komplett neue technische Systeme zum Einsatz kommen, sind diese Zwischenergebnisse bereits sehr gut.

Sanktionslose Änderung der Flächen und Codes

Grundlegend neu bei der Antragstellung 2022 ist, dass im Zuge von KdM Änderungen an den gemeldeten Flächengeometrien (zum Beispiel Größenverringerungen) sowie zu Nutzungscodes der Flächen sanktionslos bis zum 30. September vorgenommen werden können. Voraussetzung dazu ist aber eine Mitwirkung der Antragstellenden.

Vergrößerungen oder Verkleinerungen zu einer gemeldeten Fläche können in ANDI vorgenommen und eingereicht werden. Dabei ist zu beachten, dass Überlappungen mit benachbarten Flächen ausgeschlossen werden. Auch die von einem Betrieb im Sammelantrag gemeldete Kultur kann in ANDI bis zum 30. September korrigiert werden.

Werden im Zuge von Verwaltungskontrollen (einschließlich Vor-Ort-Kontrollen) Abweichungen zu Antragsangaben festgestellt (sogenannte verwaltungsseitige Änderungen) und sind antragstellende Betriebe mit diesen verwaltungsseitigen Änderungen einverstanden, können diese Betriebe die von der Verwaltung vorgenommenen Änderungen bis spätestens 30. September bestätigen. Diese Bestätigung wird in ANDI unter der Flächenbearbeitung mit dem entsprechenden Ankreuzfeld „KdM Änderungsmitteilung“ abgegeben. Der dazugehörige Datenbegleitschein muss bis spätestens 30. September bei der zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer eingereicht werden.

Die betroffenen Flächen können wie folgt in ANDI identifiziert werden:

  • ANDI öffnen und den betreffenden Sammelantrag aufrufen
  • Wechsel in den Bereich Flächenbearbeitung und weiter zur Geometriebearbeitung
  • Nun kann auf der linken Seite des Bildschirms unter dem Punkt „Verwaltungsseitige Änderung (KdM-Änderungsmitteilung)“ eine Auswahl erfolgen, welche Informationen angezeigt werden sollen.

Bei Schlägen, die eine Änderung der Geometrie aufweisen, kann es hilfreich sein, festzustellen, an welcher Stelle sich die Änderung ergeben hat. Dazu bietet ANDI eine Reihe unterschiedlicher Layer an. Im Punkt „Geometrien aller Antragsteller“ können bspw. die aktuellen Schlaggeometrien wie auch etwaige Überlappungen einzelner Schläge angezeigt werden.

Durch die Nutzung des Ankreuzfeldes „KdM Änderungsmitteilung“ gelten diese Änderungen als vom Betrieb gemeldet. Sie werden ohne Sanktionen entsprechend berücksichtigt, soweit alle Auflagen erfüllt sind und sich keine anderen Änderungen ergeben.

Wird der Datenbegleitschein hingegen nicht bis zum 30. September eingereicht, gilt die Änderung zur Fläche als nicht bestätigt. Sie wird dann als Fläche aus einer Vor-Ort-Kontrolle oder der Verwaltungskontrolle festgehalten. In diesem Fall kann es zu Sanktionen kommen.

Anzeigen im Schlaginfo-Portal

Neben den Möglichkeiten, die ANDI für einzelne Antragsteller bietet, ist mit dem Schlaginfo-Portal des SLA (Servicezentrums für Landentwicklung und Agrarförderung) eine weitere Informationsquelle vorhanden. Das Schlaginfo-Portal des SLA ist aufrufbar über die Internetseite des SLA. Hier werden im Laufe des Antragsjahres Informationen über die KdM bereitgestellt. Erstmalig kann ein Betrieb ab dem 18. August bis zum 30. September 2022 ein Zwischenergebnis zur Prüfung des Nutzungscodes (Kriterium NUTZ) ersehen. Dabei werden nur Flächen angezeigt, bei denen der beantragte Nutzcode noch nicht bestätigt werden konnte. Unter dem Thema „Agrarfoerderung“ werden in der Ebene „verwaltungsseitige Änderungen“ wie auch in ANDI die durch Verwaltungskontrollen festgestellten vorläufigen Ergebnisse schlagbezogen dargestellt.

In der Legende wird erläutert, wie die entsprechende Information zu einer verwaltungsseitigen Änderung bei Schlägen farbig dargestellt werden. Möglich sind die Anzeigen für „keine Änderung“, „Geometrieänderung“, „Nutzungscode-Änderung“ und „beides geändert“.

Auswahlmenu ANDI

Der Abruf der Sachdateninformationen zu einem Schlag (also detaillierte Schlaginformationen) erfolgt, indem zunächst im Menüband der „i-Button“ für Sachdateninformationen aktiviert wird. Wird dann ein Schlag in der Karte angeklickt, so öffnet sich das Fenster Sachdateninformation und gibt auf dem Karteireiter Antragsparzellen Betrieb unter der Überschrift „Schläge 2022 Betrieb“ die generellen Informationen zum Schlag und unter der Überschrift „verwaltungsseitig geänderte Schläge“ noch einmal explizit gegebenenfalls die Art der Änderung aus.

Eine weitere Ebene zeigt den sogenannten „Zwischenstand KdM-Prüfung 2022“ an. Zwischenstand deshalb, weil die Ergebnisse aus der KdM zu den monitoringfähigen Kriterien zum jeweils angegeben Stand der Auswertung angezeigt werden. Im Schlaginfo-Portal sind die Ergebnisse für das Prüfkriterium Nutzcodebestätigung mit dem Stand vom 15.August eingestellt.

Für die weiteren Prüfkriterien der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf Dauergrünland (LWT_DGL) soll die Einstellung voraussichtlich mit dem Stand 15. Oktober 2022 erfolgen. Für das Prüfkriterium Mindesttätigkeit auf Brachen (MIND_BRA) ist die Einstellung mit dem Stand 10. November 2022 vorgesehen.

In der Legende wird erläutert, wie Zwischenstände als zweistufige Ampelfarben angezeigt werden. „Gelb“ bedeutet „noch nicht aufgeklärt“, und „Rot“ bedeutet „nicht bestätigt“ (hier konnte die beantragte Kultur nicht bestätigt werden). Wird ein Schlag mit aktiviertem Werkzeug „Sachdaten abfragen“ in der Karte angeklickt, so öffnet sich das Fenster „Sachdateninformation“ und zeigt zu den Betriebsdaten die Informationen zum Schlag sowie den Ampelstatus in schriftlicher Form an.

Der Login zum Schlaginfo-Portal ist, soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, personalisiert. Die Zugangsdaten sind dieselben wie für das Programm ANDI und die FANi-App. Erläuterungen zur Funktionsweise und Bedienung der FANi-App, zur KdM-Änderungsmitteilung und zum Schlaginfo-Portal erhalten Sie auf der Internetseite des Servicezentrums für Landentwicklung und Agrarförderung.

Digitale Ausgabe LAND & FORST

Holen Sie sich noch mehr wertvolle Fachinfos.
Lesen Sie weiter in der digitalen LAND & FORST !

 Bereits Mittwochnachmittag alle Heftinhalte nutzen
✔ Familienzugang für bis zu drei Nutzer gleichzeitig
✔ Artikel merken und später lesen
✔ Zusätzlich exklusive Videos, Podcasts, Checklisten und vieles mehr!