GAK-KÜRZUNG
Grundfeste sind erschüttert
Die geplanten Mittelkürzungen der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sorgt weiterhin für Aufregung. Besonders schwerwiegend sei, dass nach dem Willen der Bundesregierung ausgerechnet die beiden Sonderprogramme „Förderung der ländlichen Entwicklung“ und „Maßnahmen des Ökolandbaus und der Biologischen Vielfalt“ ersatzlos gestrichen werden sollen, monierte Alexander Engelhard, Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Thema ökologische Landwirtschaft. Nach Auffassung des CSU-Politikers macht sich insbesondere Bundesagrarminister Cem Özdemir unglaubwürdig, wenn im Koalitionsvertrag der Ampel noch von einer Stärkung der GAK die Rede war, deren Mittel im Entwurf zum Bundeshaushalt 2024 jetzt aber rigoros gekürzt werden. Allein durch die Streichung der Sonderrahmenpläne ländliche Entwicklung und Maßnahmen des Ökolandbaus und der Biologischen Vielfalt würden jährlich über 335 Millionen Euro fehlen. Ausgerechnet ein grüner Landwirtschaftsminister sei nun dabei, den mühsam erarbeiteten Marktanteil der ökologischen Produktion zu gefährden, kritisierte Engelhard. Ihn schockiere es, „mit welcher Wucht der Minister die Branche nun finanziell im Stich lässt.“ Laut Engelhard war der Sonderrahmenplan ländliche Entwicklung zuletzt mit 160 Millionen Euro ausgestattet, für Maßnahmen des Ökolandbaus und der Biologischen Vielfalt waren 175,5 Millionen Euro verfügbar.
Die drastische Kürzung der GAK gefährde den ländlichen Raum. „Das erschüttert die Grundfesten der GAK und untergräbt das Vertrauen in die Politik“, warnte Baden-Württembergs Agrarminister Peter Hauk vergangene Woche. Um dies zu verhindern, appellierten die Minister aus Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein an Bundesagrarminister Özdemir in einem Schreiben, sich für den Erhalt der GAK-Mittel einzusetzen.
Auf Anfrage der LAND & FORST teilte die niedersächsische Agrarministerin Miriam Staudte mit, dass „aufgrund von internen Umschichtungen“ nicht alle Bundesländer gleichermaßen von den Mittelkürzungen der GAK betroffen seien. „Durch den neuen Verteilmechanismus sind die Küstenländer, die bislang den Küstenschutz auch aus den allgemeinen GAK-Mitteln finanzieren mussten, nicht weiter benachteiligt“, teilte das Ministerium mit. Daher habe sich Niedersachsen auch nicht an dem Schreiben an Bundesagrarminister Özdemir beteiligt. Die Mittel des Küsten- und Hochwasserschutzes stünden nun nicht mehr zweckgebunden in einem Sonderrahmen zur Verfügung. Daher sei Niedersachsen nun flexibler und könne diese Mittel für die ländliche Entwicklung 2024, aber auch für den Küstenschutz, einsetzen. Zudem würden zwar die Sondermittel aus dem Klimaschutzpaket des Bundes, die als Unterstützung des Waldes eingesetzt werden, Ende des Jahres auslaufen, aber die Landesregierung habe im Haushalt 2024 bereits Vorkehrungen getroffen, damit diese „zumindest teilsweise“ kompensiert werden können, sagte das Ministerium.
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