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WIRTSCHAFTSDÜNGER

Biogaskleinanlagen: Für wen lohnt sich die Investition?

Biogaskleinanlagen sind besonders für Betriebe mit Tierhaltung geeignet. Sie können damit Energie erzeugen und gleichzeitig die Nährstoffwirkung ihrer Wirtschaftsdünger verbessern.

Für tierhaltende Betriebe, speziell für Milchviehhalter, stellen primär auf die Vergärung von Wirtschaftsdüngern ausgerichtete Biogasanlagen, eine interessante Variante zur Energieerzeugung dar.

Dafür können Biogaskleinanlagen eingesetzt werden, die über eine gesonderte Regelung im EEG nach § 44 vergütet werden. Grundvoraussetzung ist, dass mindestens 80 Prozent Wirtschaftsdünger, ausgenommen Geflügelmiste, in der Biogasanlage eingesetzt werden. Dazu können bis zu 20 Prozent (Masseanteil) an nachwachsenden Rohstoffen genutzt werden.

Zudem können bis zu zehn Prozent überjähriges Kleegras eingebracht werden, die auf den Anteil der Wirtschaftsdünger angerechnet werden. Die installierte Leistung der Biogasanlage, also die Größe des BHKW (Blockheizkraftwerks), am Standort der Biogaserzeugung darf 150 kWel nicht überschreiten.

Vor allem für rinderhaltende Betriebe kann die Investition in eine Biogaskleinanlage interessant sein. Bei Milchkühen können beim ausschließlichen Einsatz der auf dem Betrieb anfallenden Wirtschaftsdünger eine Leistung von rund 4,5 kWel je Kuh erzeugt werden. Hierbei gilt es, auf folgende betriebliche Faktoren zu achten:

  • Gasbildungspotential der Wirtschaftsdünger: Allgemein gilt: Hohe Milchleistung resultiert in einer hohen Gasproduktion.
  • Verfügbarkeit und Art der Wirtschaftsdünger: Vorteilhaft aufgrund der kurzen Wege ist die Nutzung betriebseigener Wirtschaftsdünger. Ist die benötigte Menge über den gesamten Zeitraum des geplanten Betriebs der Anlage vorhanden? Welche Form der Wirtschaftsdünger wird eingesetzt? Bei Misten mit hohem Strohanteil und nicht gehäckseltem oder anders aufbereitetem Stroh bietet sich eine Aufbereitung vor der Verbringung in den Fermenter an, um technische Probleme wie Schwimmschichten zu vermeiden. Auch das eingesetzte Einstreumaterial muss betrachtet werden: Einstreu wie Hobelspäne oder anorganische Materialien wie Sand sind nicht für den Einsatz in der Biogasanlage geeignet. Diese sind nicht in der Anlage abbaubar und es kommt schnell zur Bildung von Sinkschichten oder nichtabbaubares Material sammelt sich im Behälter und führt zu technischen Problemen.
  • Schnelle Verbringung der Wirtschaftsdünger: Gülle und Mist sollten möglichst ohne Verzug aus dem Stall in den Fermenter der Biogasanlage verbracht werden. Lange Lagerzeiten führen zu einem Rückgang der Gasausbeute, so werden nach vier Wochen Lagerdauer nur noch rund 80 Prozent der potenziellen Gasausbeute erreicht. Bei einem geplanten Stallneubau sollte also auf eine möglichst schnelle Entmistung mit direkter Anbindung an die Biogasanlage geachtet werden.
  • Bauliche Gegebenheiten beachten: Ist die neu zu errichtende Anlage in den Betrieb integrierbar? Die Anbindung der Ställe an die Biogasanlage sollte möglichst ohne Unterbrechungen erfolgen, um eine schnelle und möglichst störungsarme Verbringung der flüssigen Wirtschaftsdünger zu ermöglichen. Auch Miste sollten nicht lange zwischengelagert, sondern direkt aus dem Stall in die Anlage verbracht werden.
  • Standort der Anlage auf dem Betrieb: Ist genug Platz für die Anlage und alle erforderlichen Bauten, auch die Umwallung, gegebenenfalls eine eigene Zufahrt? Werden Wirtschaftsdünger fremder Betriebe aufgenommen, muss eine bauliche Trennung von Tierhaltung und Biogasanlage stattfinden.
  • Lagerkapazitäten: Vorhandene Güllekeller dürfen nicht als Gärrestlager genutzt werden und fallen bei zeitnaher Entnahme der Gülle als Güllelager weg. Dies muss in der Konzeption berücksichtigt werden.
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