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VERBREITUNG DER ASP

Wild- und Hausschweine betroffen

Die Afrikanische Schweinepest breitet sich immer weiter aus. Infizierte Wildschweine müssen nun schnell gefunden werden.

Mitte Juni wurde in Hessen der erste Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein festgestellt. Vergangene Woche (8.7.) war nun auch ein Hausschweinebestand betroffen. In einem Betrieb mit neun Tieren aus dem Landkreis Groß-Gerau wurde ein Ausbrauch der Seuche festgestellt. Die Tiere wurden unter Aufsicht getötet.

Nach Angaben des hessischen Landwirtschaftsministeriums wurde eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit zehn Kilometern Radius eingerichtet. In den Zonen gelten starke Einschränkungen für den Handel mit Schweinen und Schweinefleischprodukten sowie für Schlachtungen. Der Handel mit lebenden Tieren wird grundsätzlich verboten. Auch Gülle, Mist und benutzte Einstreu darf nicht aus der Zone verbracht werden. Schlachtprodukte von dort dürfen nur noch in Deutschland vermarktet oder müssen für den Export erhitzt werden (Dosenware). Dieses Gebiet reicht auch nach Rheinland-Pfalz. In der Zone befinden sich auf hessischer Seite rund 3.500 Schweine.

Seit dem ASP-Ausbruch bei Wildschweinen findet in der Region eine großangelegte Kadaversuche statt, um ein sogenanntes Kerngebiet des Geschehens sowie eine Restriktionszone festzulegen. Elektrozäune entlang des Kerngebiets sollen die Wanderung infizierter oder erkrankter Tiere nach außen verhindern. Teams mit speziellen Kadaversuchhunden und Drohnen haben bislang mehrere Tausend Hektar abgesucht. Bislang wurden dabei 15 positive Fälle entdeckt. Das Landwirtschaftsministerium hat unmittelbar einen Führungsstab eingerichtet, um die Maßnahmen zu koordinieren und mit den betroffenen Kreisen, den Nachbarländern sowie anderen Stellen abzustimmen. Das Land arbeitet sehr eng mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zusammen, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit.

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