Hofcafés und Urlaubshöfe öffnen wieder
Hofcafés und Ferienhöfe können etwas aufatmen: seit Montag dürfen Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten wieder öffnen. Und auch im Tourismus werden einige der geltenden Einschränkungen aufgehoben. Das geht aus der überarbeiteten Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hervor, die das Sozialministerium am Samstag veröffentlichte. Vorerst bis zum 27. Mai sollen die Lockerungen gelten.
„Jetzt müssen sich unsere Landwirte fragen, wie sie das wirtschaftlich gewuppt kriegen“, sagt Sabine Hoppe von der Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen. Denn Hofcafébetreiber müssen einige Auflagen erfüllen: Sie dürfen nur maximal die Hälfte der Plätze vergeben und müssen ihre Tische mit einem Abstand von mindestens zwei Metern anordnen. Das Personal muss Masken tragen. Die Besucher müssen außerdem ihre Kontaktdaten wie Vor- und Nachnamen und Telefonnummer hinterlassen, damit im Fall der Fälle Infektionsketten nachverfolgt werden können. Und: Wirte müssen auch genau vermerken, wann ein Gast gekommen und gegangen ist. Die Daten müssen drei Wochen aufbewahrt werden. Selbstbedienung und Buffets sind untersagt.
Entgegen den ursprünglichen Planungen ist eine Reservierungspflicht nicht vorgeschrieben, sie wird aber dringend empfohlen. „Jeder Hofcafébesitzer muss jetzt kalkulieren, ob sich der Betrieb lohnt, wenn er nur die Hälfte der Tische besetzen kann“, erklärt Sabine Hoppe. Auch bei einer verkleinerten Speisekarte werde Personal in Küche und Service gebraucht und es gebe einen höheren Dokumentationsaufwand. „Allerdings kann man mit der Öffnung natürlich auch Stammkunden binden und vielleicht sogar neue dazugewinnen.“ Denn die Nachfrage schätzt die Expertin als hoch ein. „Vielen fällt derzeit einfach die Decke auf den Kopf, sie möchten am Ziel eines Spaziergangs oder einer Fahrradtour gerne die Möglichkeit zur Einkehr haben“, glaubt Hoppe. Außerdem können gerade viele Hofcafés mit schönen Gärten punkten, die die Möglichkeit für individuellen Freiraum und zugleich Abgrenzung bieten. Denn Abstand und die Einhaltung der Hygieneregeln seien immer noch oberstes Gebot.
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