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Wildschaden

Spartipps für Jagdpächter

Es ist einer dieser Anrufe, die man nicht bekommen möchte: Der Landwirt ist dran und meldet Wildschaden an. Und der kann richtig ins Geld gehen. Dabei ist es egal, ob dafür die mit den Mitjägern gemeinsame Jagdkasse geplündert werden muss oder es an die eigenen Ersparnisse geht. Wohl dem, der einen kulanten Jagdgenossen hat, der sich bei der Begleichung des Schadens mit etwas Wildbret oder warmen Worten und unserem Versprechen, sich besser um die Wildschadensverhütung zu kümmern, zufrieden gibt.

Verständnis müssen wir als Jäger allerdings auch dafür haben, dass sich der Bauer von warmen Worten nichts kaufen, geschweige denn sich und seine Familie ernähren kann und daher auf die Zahlung des Schadens besteht. Wie überall, wenn es um Geld geht, gibt es allerdings einen gewissen Rahmen, in dem sich diese Forderungen bewegen können. Und es gehört auch zur Wahrheit, dass es einzelne Jagdgenossen bzw. Bewirtschafter gibt, die nur darauf aus sind, diesen Rahmen auf Kosten der Jäger auszureizen. Hier empfiehlt es sich, direkt auf einen unabhängigen Wildschadensschätzer zu setzen, der die Sache – selbstverständlich gegen Gebühr – regelt. Mit folgenden Tipps können Sie ggf. auch ohne Hilfe Geld sparen:

  • Der Schaden muss in der Regel zum Zeitpunkt der Ernte beglichen werden. Sollten die Sauen also beispielsweise im Frühjahr Schaden am frisch gelegten Mais angerichtet haben, kann es sich lohnen, nur die Schadfläche, aber vorerst nicht die Schadenshöhe zu ermitteln. Das lohnt sich, wenn die Preise für Mais zum Schadenszeitpunkt höher sind als zur Ernte. Denn ist der Schaden einmal bezahlt, besteht kein Anspruch mehr auf Rückerstattung. Dieses Vorgehen ist allerdings risikobehaftet, da die Preise natürlich bis zur Ernte auch weiter steigen können.
  • Eine weitere Möglichkeit, Geld bei der Abrechnung des Wildschadens zu sparen, ist es zu ergründen, ob der betreffende Landwirt eventuell einen Vorvertrag über den Verkauf seiner Ernte abgeschlossen hat. Der Verkaufspreis könnte dann unter dem Marktpreis liegen. Da der Landwirt nur Anspruch auf seinen tatsächlichen Schaden hat, muss auch nur der Preis gezahlt werden, der im Vorvertrag steht. Ist dieser höher als der aktuelle Marktpreis, kann der Schaden durch entsprechende Naturalien ausgleichen werden, die wir z.B. bei einem anderen Landwirt kaufen und sparen so Geld. Schwierig ist, Kenntnis über den Vorvertrag zu erlangen.
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