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Ministerium plant Verschärfungen

Landesjagdgesetz Niedersachsen

Jagdhunde sollen nach Willen der Grünen in Niedersachsen nicht mehr am lebenden Tier ausgebildet werden.

Es sollte noch länger geheim bleiben, aber die Katze ist aus dem Sack. Vor kurzem wurde das Präsidium der LJN e. V. zu einem ersten Informationsgespräch eingeladen. Was die Grünen planen, hier kurz und knapp:

  1.  § 3 NLJG Wildmanagement: Es soll eine Duldungspflicht von Wildrettungsmaßnahmen eingeführt werden. Wenn die Jagdausübungsberechtigten (JAB) trotz Information bis spätestens 24 Stunden vor der Maßnahme keine Wildtierrettungsmaßnahmen durchgeführt haben.
  2. § 4 NLJG Jagdhunde: Es soll verboten werden, zur Ausbildung oder Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden lebende Tiere zu halten oder einzusetzen. Damit wäre das Arbeiten auf der Schwimmspur mit der lebenden Ente, die Schliefenanlage sowie das Schwarzwildübungsgatter obsolet. Die Oberste Jagdbehörde soll Ausnahmen per Verordnung erlassen können.
  3. § 5 NLJG jagdbare Arten: Nutria sollen von der Liste der jagdbaren Arten gestrichen werden.
  4. Über § 19 NLJG (sachliche Verbote) des Bundesjagdgesetzes hinaus soll: - das Töten von Hunden und Katzen verboten werden. Im gleichen Zuge soll auch das Fangen von wildernden Katzen und Hunden verboten werden. - Fanggeräte, die unmittelbar töten, dürfen nicht mehr verwendet werden. - Die Oberste Jagdbehörde soll von Jägern fordern dürfen, die Fallenstandorte, ergo die Koordinaten dieser zu melden.
  5. § 24 NLJG: Erweiterungen und Einschränkungen von Verboten: Die Jagd auf Raubwild an Naturbauten soll verboten werden.
  6. § 25 NLJG: Der Abschussplan von Rehwild und Hegeschauen sollen abgeschafft werden.
  7.  § 42 NLJG: Übergangsregelungen: Jagdgehege sollen nach einer Ablauffrist von fünf Jahren verboten werden. 
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