Bezirk Hannover
Ausschreibung Bezirksmeisterschaft im Jagdlichen Schießen
Die Bezirksmeisterschaften des Bezirks Hannover im Jagdlichen Schießen finden als Mannschafts- und Einzelmeisterschaften am Samstag, 24.5.2025 auf dem Schießstand Oberg, Am Oberg 3, 31028 Gronau (Leine) für das Schießen mit der Büchse und mit der Flinte
und das Kurzwaffenschießen am Donnerstag, 22.5.2025 auf dem Schießstand Vaterland Groß Giesen, Am Waldstadion, 31180 Giesen (Zufahrt über Hermann-Löns-Straße) statt.
Es können die DJV-Schießleistungsnadeln in Gold, Silber und Bronze erworben werden. Startberechtigt sind nur die Mitglieder der Jägerschaften im Bezirk Hannover. Das Schießen wird nach den Bedingungen der DJV-Schießvorschrift, in der jeweils aktuellsten Fassung durchgeführt. Gäste sind willkommen, werden jedoch nicht mit gewertet und können keine DJV-Nadeln erringen. Um Anmeldung der Gäste wird gebeten.
Voraussetzungen, Ablauf:
1. Schießleitung
Bezirksschießobmann/Stellvertretung
2. Anmeldung
Die Meldungen zur Bezirksmeisterschaft erfolgen auf folgenden Vordrucken (bitte vollständig ausgefüllt):
www.ljn.de/fileadmin/dateien/ljn.de/wild_und_jagd/jagdschiessen/Bezirksmeisterschaften/Meldebogen-LJN-Langwaffe.pdf
www.ljn.de/fileadmin/dateien/ljn.de/wild_und_jagd/jagdschiessen/Bezirksmeisterschaften/Meldebogen-LJN-Kurzwaffe.pdf
durch die Kreisschießobleute der Jägerschaften an: anmeldung@schiessobmann.de ausschließlich in elektronischer Form zu senden. Meldeschluss: 1.5.2025.
Die Nenngebühren für Mannschaften und Einzelschützen sind auf das Konto bei der Volksbank Hildesheim-Lehrte-Pattensen eG, IBAN: DE68 2519 3331 1073 4570 02, BIC: GENODEF1PAT zu überweisen.
In den Mannschaften können S-, A-, B- Schützen der Alters-, Senioren- und Damenklasse schießen. In der Einzelwertung werden diese Schützen ihrer Klasse zugeordnet. Startgeld ist Reuegeld. Die Nenngebühren betragen:
Je Mannschaft 300 Euro.
Je Einzelschütze 50 Euro.
Je Kurzwaffenschütze 50 Euro.
Je Ummeldung 15 Euro.
3. Anschießen der Waffen
Zum Anschießen der Büchse besteht Gelegenheit. Zur Funktionsprüfung der Kurzwaffe sind fünf Schuss auf die stehende Scheibe zugelassen. Ein Probeschießen entfällt.
4. Zulassungsdefinition
Grundlage ist die DJV-Schießvorschrift in der jeweils aktuellen Fassung. Ein gültiger Jagdschein oder Versicherungsnachweis muss vorgelegt werden und ist Bedingung zur Teilnahme.
5. Skeet-/Trapschießen
Siehe DJV-Schießvorschrift, höchstzulässiges Schrotgewicht beim Wurfscheibenschießen: 24g, höchstzulässige Schrotstärke: Trap (2,4mm)/Skeet (2,0mm); akustischer Abruf in beiden Disziplinen.
6. Elektronische Anzeige
Die Schützen akzeptieren mit Ihrer Anmeldung die Wertungen, die die elektronischen Anzeigen auf den Kugelbahnen und/oder der laufenden Scheibe vorgeben, soweit vorhanden.
7. Siegerehrung auf dem Stand
Die drei gesamtbesten Einzelschützen, die gesamtbeste Mannschaft und die drei besten Einzelschützen der S-, A-, B- Schützen der Alters-, Senioren- und Damenklasse im Schießen mit der Büchse und Flinte erhalten Medaillen. Jagdschützen, die bei der Siegerehrung nicht anwesend sind, verzichten auf die Medaillen. Siegerehrung und Ausgabe der Ehrenpreise ca. 1. Stunde nach Beendigung des Schießens.
Information zum Schießstand Oberg
Auf dem Trap- und Skeetstand darf ausschließlich bleihaltige Schrotmunition geschossen werden. Auf dem Trapstand werden die Wurfscheiben mittels eines Turbulenz-Automaten geworfen. Auf den Kugelbahnen 100 Meter wird auf DJV-Papierscheiben geschossen.
Startzeiten werden nach Nennung und Meldeschluss bekannt gegeben.
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