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Glyphosat nicht krebserregend

EU-Verbot wackelt

Der Wirkstoff Glyphosat erfüllt die Anforderungen an eine Verlängerung der EU-Zulassung, besagt ein Gutachten vier nationalen Sicherheitsbehörden.

Glyphosat sei nicht krebserregend. Daher wollen Sicherheitsbehörden den Wirkstoff in der EU weiter zulassen. Die chemische Verbindung erfülle alle Voraussetzungen, die in der EU ein Wirkstoff für Pflanzenschutzmittel erfüllen müsse. Zu dieser übereinstimmenden Bewertung kommen die Sicherheitsbehörden aus Frankreich, den Niederlanden, Schweden und Ungarn. Damit wackelt ein EU-Verbot des Herbizids ab dem Jahr 2023.

Seit 15. Juni liegt der 11.000 Seiten starke Berichtsentwurf der Prüfbehörden aus den vier Mitgliedstaaten auf den EU-Servern. Darin bescheinigen die Fachbehörden dem Wirkstoff Glyphosat, dass er alle Voraussetzungen erfüllt, um in der Europäischen Union weiterhin zugelassen zu werden. Denn die vier nationalen Sicherheitsbehörden ANSES (F), Ctgb (NL), Kemi (SV) und Nebih (H) kommen zu der Einschätzung, Glyphosat sei nicht krebserregend (Kanzerogenität), unschädlich für das Erbgut (Keimzellenmutagenität), nicht reproduktionstoxisch (Reproduktionstoxizität), nicht organschädigend (Zielorgan-Toxizität) und für den Hormonhaushalt nicht gefährlich (kein endogener Disruptor).

Für zwei Anwendungsfälle schlägt der Expertenstab niedrigere toxikologische Referenzwerte vor, um den Anwenderschutz zu verbessern. Außerdem sollen zusätzliche Fruchtfolgeversuche angestellt werden, um weitere Daten über Rückstände in Folgekulturen zu erheben. Für die Verbrauchergesundheit betrachten die Behörden ihre Bewertung daher als noch nicht abschließend. Insgesamt kommen sie jedoch zu dem Fazit, dass in allen beantragten Einsatzgebieten eine sichere Anwendung glyphosathaltiger Produkte möglich ist. Die Zulassungskriterien gemäß der EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (1107/2009) werden erfüllt. Die vier Behörden tragen die gesamte Risikobewertung einstimmig.

Der Sicherheitsbericht der nationalen Behörden wurde an die EU-Behörden für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und Chemikalien (ECHA) gesandt. Die EFSA wird voraussichtlich im September eine öffentliche Anhörung dazu durchführen. Das EU-Zulassungsverfahren sieht vor, dass die EFSA und ECHA anschließend ihre Empfehlungen für oder wider eine Verlängerung der Genehmigung an die EU-Kommission abgeben. Die EU-Kommission formuliert auf dieser Basis wiederum einen Verordnungsentwurf, der der Zustimmung des EU-Ministerrates bedarf, um in Kraft treten zu können.

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