Brandenburg
Umweltministerium mit Gesetznovelle „fachlich überfordert“
In einer Pressemitteilung des LJV vom 18. Oktober 2022 heißt es, dass der neue Entwurf „ebenfalls unbrauchbar“ sei. In seinem Fokus lägen ausschließlich forstwirtschaftliche Interessen. „Belange des Artenschutzes, des Tierschutzes und der Landwirtschaft werden weiterhin ignoriert“, sagt LJV-Präsident Dr. Dirk-Henner Wellershoff. Wesentliche Punkte des neuen Entwurfes seien die willkürliche Bildung von Eigenjagdbezirken, Waldbesitzern ab drei Hektar Grundstücksgröße die eigenständige Bejagung auf ihren Grundstücken zu gestatten, Kirrungen zu verbieten, die Jagdpachtdauer auf fünf Jahre zu beschränken und die Bejagung von Raubwild in der Nacht zu verbieten.
In der jüngst vorgelegten Jagdstatistik 2021/2022 versuche das MLUK den neuen Jagdgesetzentwurf zu instrumentalisieren, kritisiert der LJV. „In Anbetracht der vielerorts noch zu hohen Schalenwildbestände in Brandenburg ist eine rückläufige Gesamtstrecke des verbeißenden Schalenwildes keine gute Entwicklung“, heißt es beispielweise auf der Internetseite des MLUK. Für den LJV sind solche Äußerungen „peinlich und durchschaubar“, wie es in einer Stellungnahme des Verbands vom 4. November 2022 heißt.
Der LJV Brandenburg lehne weitere Gesetzesänderungen ab, da eine erfolgreiche Bejagung bereits mit den jetzigen Möglichkeiten stattfindet. „Ein Beleg dafür sind die seit über sechs Jahren teilweise deutlich sinkenden Schalenwildstrecken. Die Jägerschaft hat die Bestände reduziert und im Griff“, erklärt LJV-Präsident Wellershoff. Vor allem das geplante Verbot der Kirrjagd und die „Zerschlagung des Reviersystems“ würden nach Wellershoff die konzentrierte Schwarzwildbejagung aufgrund der ASP massiv erschweren und behindern.
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