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Jagdpolitik & Verbände

Jagdabgabe ist verfassungswidrig

Wer jetzt seinen Jagdschein löst, hat nicht nur die üblichen Gebühren zu entrichten. Obendrauf kommt eine sogenannte Jagdabgabe, die willkürlich festgelegt wird. In vielen Fällen verdoppelt sie den Jahresbeitrag für Jagdscheininhaber, in Rheinland-Pfalz ist sogar der fünffache Betrag der Jagdscheingebühr im Gesetz festgelegt! Bei den Streitigkeiten um die Novellierung des Landesjagdgesetzes Mecklenburg-Vorpommerns spielt das Thema Jagdabgabe aktuell eine bedeutende Rolle. Anlass genug, diesen Kostenfaktor näher zu beleuchten.

Nur Mitsprache ist ungerecht

In den Länderbestimmungen sind Sinn und Zweck auf sehr ähnliche Weise definiert. Unter der Überschrift „Förderung des Jagdwesens“ werden Bereiche aufgeführt, für die Gelder aus diesem Topf beantragt werden können: Wildschutz, Biotopgestaltung, Wildforschung, Jäger-Weiterbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Jagdhunde-Förderung usw. Die Einnahmen der Jagdabgabe fließen an die Oberste Jagdbehörde, die in Zusammenarbeit mit einem Landesbeirat über die Vergabe der Mittel entscheidet. Die ausschließlich aus Jägerkreisen aufgebrachten Mittel werden auf Jagdbeiratsebene diskutiert und festgelegt. Den Vorsitz hat ein Vertreter der Obersten Jagdbehörde. Neben dem Landesjagdverband gehören zum Beispiel Mitglieder aus den Reihen der Forst- und Landwirtschaft, der Jagdgenossenschaften und des Veterinärwesens dem Gremium an. Sie zahlen nichts ein, bestimmen aber mit. Zurecht hat sich deshalb der Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern beim Novellierungsentwurf zum Landesjagdgesetz dagegen gewehrt, das Einvernehmensprinzip bei Entscheidungen über die Finanzmittel aus der Jagdabgabe aufzuheben. „Wir lassen uns nicht zu einem Abnickverein im Obersten Jagdbeirat reduzieren“, moniert LJV-Präsident Florian Asche.

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