„Belastete Gebiete zu groß“
Die Regeln zur Düngeverordnung treiben wilde bürokratische Blüten. Das zeigt sich an der neuen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten. Sie wurde Anfang Juli vom Bundesrat mehr oder weniger durchgewinkt. Drohende EU-Strafgeldzahlungen setzten die Politiker offensichtlich so unter Druck, dass sie froh waren, die Kuh vom Eis zu haben.
Aber ist sie das wirklich? Nein, im Gegenteil: Der Schwarze Peter liegt jetzt wieder bei den Länder. Dort werden die nach Brüssel gemeldeten Gebiete künftig sehr viel größer. Geschätzt erweitert sich die Kulisse um rund 45 Prozent. Sie steigt bundesweit künftig von zurzeit rund 2 Mio. auf künftig etwa 2,9 Mio. ha an. Pauschal 20 Prozent weniger zu düngen betrifft dann deutlich mehr Flächen. Mit einer Unterernährung der Kulturen findet sich kein Ackerbauer einfach ab.
Die Vorgaben rufen viel Frust hervor, weil die Politik sich vom Verursacherprinzip entfernt. Landwirtschaftliche Daten gelten nun nicht mehr, etwa Geologie oder Bodenart. Bei der Binnendiffenzierung müssen die Länder erst ab 2028 einheitlich vorgehen. Bis November 2022 sind die Landesdüngeverordnungen anzupassen, bis Ende 2024 die Messstellennetze zu verdichten, wobei Übergangsfristen gelten: Wer glaubt schon, dass es mit dieser zentralen Forderung rechtzeitig klappt und die Abgrenzungen nachvollziehbar werden? Die bisher an die EU gemeldeten Werte sind schon schlechter angegeben, als sie real sind, weil das Messnetz nicht reicht.
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