„Auch beim Tierschutzgesetz gilt: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit letztem November ist die Ampel Geschichte und wir befinden uns mittendrin, im Wahlkampf. Hoffen wir auf eine bessere Regierung, die sich nicht in Streitigkeiten verliert, sondern verlässlicher entscheidet.
Einer meiner ersten Gedanken nach dem Bruch der Ampel war: Wie geht es jetzt mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes weiter? Schnell wurde klar, dass das Tierschutzgesetz nicht auf der Agenda der noch zu verabschiedenden Gesetze des Kanzlers stand.
Meine Freude währte jedoch nur sehr kurz, denn sind wir doch mal ehrlich: Es war einfach nur Glück. Leider wurde nicht mit Sachverstand entschieden, ein völlig unzulängliches Gesetz „zurückzunehmen“, sondern der Bruch der Koalition hat dieses in den Wartebereich gebracht – nur aufgeschoben ist aber sicher nicht aufgehoben.
Früher oder später werden uns die Änderungen im Tierschutzgesetz alle treffen. Es geht um das Kupieren der Ringelschwänze bei den Saugferkeln und um das Thema Qualzuchten. Wer glaubt, dass es dabei in erster Linie um die Heimtiere geht, liegt falsch. Neben den Hochleistungsmilchkühen sind auch die hyperfruchtbaren Sauen und der Umgang mit „überzähligen“ Ferkeln beziehungsweise das Ammenmanagement im Visier der Behörden und Verbände. Sie drängen die Politik, diese Themen ebenfalls im großen Themenkomplex „Qualzuchten“ anzugehen.
Deshalb dürfen wir uns jetzt auf gar keinen Fall ausruhen, ganz im Gegenteil: Wir müssen den Wahlkampf für uns und unsere Anliegen nutzen. Das gilt sowohl für unsere Interessenvertreter, als auch für jeden Einzelnen von uns. Ladet die Politiker, die für die Bundestagswahl kandidieren, zu euch ein, zeigt ihnen die Probleme, die ihr in den Betrieben mit der Umsetzung der Vorgaben habt.
Übt Kritik an der vergangenen Politik, nur seid auch konstruktiv und zeigt euch offen: Lasst uns gemeinsam an Lösungen arbeiten und gangbare Wege finden.
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