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Diese Streitpunkte führten zum Scheitern des Trilogs

Den letzten Kompromissvorschlägen des Rates zufolge, die Agra-Europe vorliegen und die die Agrarratspräsidentin Maria do Ceu Antunes Kommission und EU-Parlament am Abend vor dem Scheitern des Triloges unterbreitet hatte, sollten die Eco-Schemes einen Anteil an der Ersten Säule von 25 % erhalten. Über die gesamte Förderperiode von 2023 bis 2027 hinweg sollte allerdings gleichzeitig eine Mindestuntergrenze von 18 % gelten. Dies hätte bedeutet, dass die Mitgliedstaaten die Differenz in den Topf der nicht gekoppelten Direktbeihilfen hätten überführen dürfen. Diesen Kompromiss wollten die Vertreter des EU-Parlaments als auch der Kommission nicht zustimmen.

Als besonders schwieriger Knackpunkt entpuppte sich auch das Thema Kappung und Umverteilung. So beharrten die Agrarminister darauf, dass es lediglich eine Umverteilungsprämie zugunsten der Ersten Hektare in Höhe von 10 % der gesamten Direktzahlungsgelder eines jeden Mitgliedstaates geben sollte. Dem Vernehmen nach wurde auch ein Kompromissvorschlag diskutiert, wonach die Mitgliedsländer die Direktzahlungen an die Unternehmen pro Jahr auf 100 000 € begrenzen sollten, dabei jedoch verschiedene Kostenblöcke berücksichtigen dürften. Alternativ dazu sollten die Mitgliedsländer die Wahl haben, auf eine Kappung zu verzichten, sofern eben 10 % der Direktzahlungsmittel kleinen und mittleren Höfen zugutekommen. Dieser Kompromiss käme in Teilen den Parlamentsforderungen nach einer Umverteilung von 12 % als Alternative zur Kappung sehr nahe. Er sollte allerdings außerdem beinhalten, dass die aus dem Haushaltskontrollausschuss eingebrachten Änderungsanträge, wonach für Agrarholdings die Zahlungen aus der Ersten Säule auf 500 000 € und die aus der Zweiten Säule auf 1 Mio. € im Jahr begrenzt werden sollen, komplett entfallen.

Der Forderung des Parlaments nach einer Angleichung der Flächenprämien innerhalb der Mitgliedsländer waren die Minister teilweise nachgekommen. So sollte die interne Konvergenz bis zum Jahr 2026 auf mindestens 85 % der Höhe der Direktbeihilfen pro Hektar angeglichen werden. Die Parlamentarier wollten allerdings von ihrer Forderung, in der nächsten Förderperiode 100 % interne Konvergenz zu erreichen, nicht abrücken. Auch die Differenzen um die Konditionalität respektive die Bestimmungen für gute landwirtschaftliche und ökologische Zustände (GLÖZ) sind nicht ausgeräumt.

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