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Reduktionsziele nur auf dem Papier

Photovoltaik zur Energiegewinnung auf Agrarflächen: Unter Landwirten ist das nicht unumstritten.

Seit dem Jahr 2000 muss die deutsche Bundesregierung einmal pro Legislaturperiode einen Bericht über die erzielten Fortschritte im Bereich des Bodenschutzes auf Bundes- und Länderebene vorlegen. Kürzlich war es wieder so weit. Betrachtet man nur die Entwicklung des Flächenverbrauchs, ist das Ergebnis ernüchternd: Die in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie angestrebte Reduzierung liegt nach wie vor in weiter Ferne. Wie aus dem Bodenschutzbericht hervorgeht, betrug der tägliche Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche im vierjährigen Mittel der Jahre 2016 bis 2019 noch immer 52 ha. Im Durchschnitt der Jahre 1997 bis 2003 lag der Flächenverbrauch noch bei 129 ha pro Tag.

Das sieht nach einer zufriedenstellenden Entwicklung aus, allerdings hat sich die Bundesregierung in der Nachhaltigkeitsstrategie zum Ziel gesetzt, den Flächenverbrauch bis 2030 auf unter 30 ha pro Tag zu begrenzen – von diesem Ziel ist sie also weit entfernt. Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist vor allem Aufgabe der Länder und Kommunen. Der Bund engagiere sich dennoch auf unterschiedlichen Ebenen, um Rahmenbedingungen zu verbessern, heißt es in dem Bericht. Das Bundesumweltministerium nehme etwa das Thema Entsiegelung stärker in den Fokus und werde in Kürze Forschungsergebnisse dazu veröffentlichen und den Kommunen an die Hand geben. Auch Förderprogramme seien zuletzt mit Anreizen für die Entsiegelung versehen worden.

In ihrem Bodenschutzbericht spricht sich die Regierung unter anderem dafür aus, mögliche Fehlanreize zur Versiegelung von Böden im Rahmen der Förderung erneuerbarer Energien zu untersuchen. So müsse kritisch geprüft werden, ob und wie die Förderung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf Agrarflächen statt auf diesen Flächen nicht besser auf bereits vorgenutzte und bereits versiegelte Flächen gelenkt werden könne.

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