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Verzögerung stößt auf Unverständnis

Zieht die Weltklimakonferenz in Glasgow einer schnellen Einigung bei den Verordnungen zur Agrarreform vor: Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesumweltministerium.

Unverständnis und Ärger bei Bauernverband und Bundesländern verursacht die geschäftsführende Bundesregierung mit der verschobenen Entscheidung zur GAP-Direktzahlungen-Verordnung und zur GAP-Konditionalitäten-Verordnung. Ursprünglich sollte das Bundeskabinett Anfang November die beiden Verordnungen beschließen. Doch weil sich Bundesagrarministerin Julia Klöckner mit Umweltministerin Svenja Schulze über die Ökoregelungen bislang nicht einig wurde, dauern die Verhandlungen an. Ein geplantes Telefonat mit Staatssekretärin Beate Kasch vom Landwirtschaftsministerium konnte beispielsweise Anfang vergangener Woche offenbar nicht in der gebotenen Länge und Gründlichkeit geführt werden, heißt es. Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth zog es vor, in Glasgow auf der Weltklimakonferenz zu verweilen. Wie zu erfahren war, pocht das Umweltressort auf ein Anheben des Finanzrahmens für die Ökoregelungen von 23 auf 25 % der Direktzahlungen oder um 85 Mio. € pro Jahr. Ebenso gibt es unterschiedliche Auffassungen über die Förderhöhe einzelner Ökoregelungen. Zudem will das BMU in der Konditionalität Pufferstreifen von fünf statt drei Metern ab Böschungsoberkante durchsetzen, auf denen Pflanzenschutz und Düngung verboten sind.

Nun wackelt gehörig der Zeitplan. Eigentlich sollten die Bundesländer am 26. November die Verordnungen beschließen. Schließlich müssen sie auch noch ihre Agrarumweltprogramme und die dazugehörigen Finanzplanungen anpassen. Spätestens Ende des Jahres muss Deutschland die Strategiepläne in Brüssel einreichen. Sollte in dieser Woche im Umlaufverfahren kein Kabinettsbeschluss zustande kommen, könnte das Kabinett spätestens am 24. November die Verordnungen verabschieden. Dann dürfte der Bundesrat erst in seiner letzten Sitzung, am 17. Dezember über die Verordnungen entscheiden. Aus Berliner Kreisen ist zu hören, dass dazu einige Änderungsanträge zu erwarten sind.

Die Verzögerung stößt beim Deutschen Bauernverband (DBV) auf Unverständnis. Sie stelle die Umsetzung 2023 in Frage und führe zu keiner Planungssicherheit für die Bauern. „Diese Verzögerung muss jetzt zumindest dafür genutzt werden, die bestehenden Defizite bei den Ökoregelungen und beim Grünland zu beheben“, fordert Bernhard Krüsken, DBV-Generalsekretär. Kann Deutschland die nationalen GAP-Strategiepläne bei der EU-Kommission nicht fristgerecht vorlegen, befürchtet der Verband weitere Verzögerungen beim Umstieg auf eine veränderte Agrarförderung in 2023.

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