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Die Antragsdaten online erfassen

Die Erfassungsmaske für die Flächennutzung im Erntejahr 2022.

Bei Anmeldung mit Betriebsnummer und PIN unter www.ibalis.bayern.de gelangt man direkt zur Startseite von iBALIS. Die PIN ist identisch mit dem Zugang zu HI-Tier und ZID-Datenbank. Eine vergessene PIN kann entweder über einen Link „PIN vergessen – Passwort Anforderung“ oder beim LKV Bayern e.V. unter Tel. 089-544348-71 bzw. pin@lkv.bayern.de angefordert werden.

Der Mehrfachantrag 2022 ist direkt durch eine Hinweisbox (iBalis – Startseite) nach der Anmeldung oder im Hauptmenü unter „Anträge - Mehrfachantrag“ aufzurufen. Der Antrag ist in Registern angeordnet, die der Reihe nach mit dem Klick auf „Speichern und Weiter“ erfasst werden. Beim Speichern prüft iBalis regelmäßig die Daten bis zum Absenden des Antrags.

1 Information: Hier kann das „Merkblatt zum Mehrfachantrag 2022“ und die „Anleitung zum Ausfüllen des Flächen- und Nutzungsnachweis“ aufgerufen werden.

2 Beantragung: Hier sind die gewünschten Fördermaßnahmen sowie verpflichtende Angaben im aktuellen Antragsjahr anzuhaken. Hier kann auch die Ausgleichszahlung für Gewässerrandstreifen (GWZ) und der Transaktionskostenzuschuss für ökologische Bewirtschaftung im Gesamtbetrieb (Kulap - B12) beantragt werden.

3 Stammdaten:Besonders sorgfältig sollte geprüft und gegebenenfalls angepasst werden, ob die Angaben zum Antragsteller und der Bankverbindung, insbesondere die IBAN, vollständig und korrekt sind. Änderungen beim Namen, der Adresse und der Bankverbindung können nicht online, sondern nur schriftlich mitgeteilt werden. Dazu ist das Formular „Betriebsinhaberwechsel/Änderungen bei Stammdaten/Tierhaltung“ ausgefüllt und unterschrieben dem AELF zuzuleiten. Ein Betriebsinhaberwechsel, eine Gesellschaftsneugründung oder Gesellschaftsänderung müssen dem AELF mit diesem Formular bereits vor der Online-Antragstellung mitgeteilt werden, da sonst der Antrag nicht abgesendet werden kann. Eine Änderung der Mailadresse oder der Telefondaten kann hier im Register „Stammdaten“ online erfolgen.

4 Allgemeine Angaben:Hier sind die allgemeinen Angaben zum Betrieb zu erfassen, z. B. ob der Betriebssitz sich in Bayern befindet, ob die Bewirtschaftung im Haupt- oder Nebenerwerb erfolgt oder betriebsfremde organische Dünger aufgenommen werden.

5 Ökolandbau:Antragsteller, die Basis- und Greeningprämie (ausgenommen Kleinerzeuger) oder die Kulap-Maßnahme B10 beantragen, geben an, ob sie den gesamten Betrieb oder nur bestimmte Produktionseinheiten ökologisch bewirtschaften. Das Öko-Kontrollblatt 2022 wird direkt an das zuständige AELF übermittelt. Neueinsteiger in den ökologischen Landbau müssen bis zum 16. Mai 2022 eine Kopie des Kontrollvertrags am AELF einreichen.

6 Direktzahlungen: Hier sind notwendige Angaben zu den Direktzahlungen (Basisprämie, Greeningprämie, Umverteilungsprämie, Zahlung für Junglandwirte und Kleinerzeugerregelung) zu erfassen.

7 Zahlungsansprüche: In wenigen Sonderfällen wie bei Neueinsteigern, Junglandwirten, denen noch keine ZA zugewiesen wurden, oder in Fällen höherer Gewalt bzw. außergewöhnlicher Umstände, kann letztmalig mit dem MFA 2022 die Zuweisung von ZA aus der nationalen Reserve beantragt werden.

8 ZA-Konto:Im Register „ZA-Konto“ werden die in der ZID gespeicherten ZA zum aktuellen Stand dargestellt. Im ZA-Konto ist auch der Umfang ungenutzter ZA ersichtlich.

9 Hopfen:Hier sind Angaben nur für Betriebe mit Hopfenbau erforderlich.

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