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Austausch mit EU-Abgeordneten zum Emissionsschutz

Von den Änderungen wären die bäuerliche Tierhaltung, insbesondere familiengeführte Betriebe, massiv betroffen. Der BBV setzt sich seit Bekanntwerden der Pläne mit Nachdruck für eine Änderung der Novelle ein. Deshalb haben sich am 22. Juli 2022 Bauernpräsident Walter Heidl und Veredelungspräsident Gerhard Stadler zum Austausch mit den Mitgliedern des EU-Parlaments, dem EVP-Fraktionsvorsitzenden Manfred Weber, Marlene Mortler und Norbert Lins getroffen. Außerdem nahmen an der Videokonferenz DBV-Veredelungspräsident Hubertus Beringmeier und DBV-Milchpräsident Karsten Schmal teil. Einig war sich die Runde, dass der Kommissionsvorschlag in der aktuellen Fassung nicht verabschiedet werden dürfe. In die novellierte Fassung einbezogen wären Tierhalter bereits ab 150 „Livestock Units“ sowie zusätzlich der gesamte Rinderbereich. Im Bereich der Schweinehaltung würden bereits Mastställe mit 500 Plätzen unter die neuen Vorgaben fallen. In der Milchviehhaltung wären alle Betriebe ab 100 Plätzen plus Nachzucht betroffen. „Das würde viele Familienbetriebe endgültig in die Knie zwingen“, sagte Heidl.

Auch für lebensmittelverarbeitende Betriebe (Molkereien, Schlachthöfe) hätte der Vorschlag enorme Folgen. Zudem unterstrichen alle Teilnehmenden, dass der Entwurf die gesellschaftlich geforderten Bemühungen für mehr Tierwohl konterkariere. Bereits jetzt stellten Bau- und Immissionsschutzrecht im Stallbau enorme Hindernisse dar. Würde sich die Kommission mit ihrem Vorschlag durchsetzen, wären neue Tierwohl-Ställe vielerorts unmöglich. Diesen Zielkonflikt zwischen Tierwohl und Emissionsschutz gelte es zugunsten des Tierwohls zu beseitigen.

Die Europaparlamentarier sowie die Bauernpräsidenten vereinbarten, den Prozess weiter in enger Abstimmung zu begleiten und auf Änderungen bei den Schwachpunkten hinzuwirken.

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