Draußen halten geht nicht
Der Verbraucher will Kühe auf der Weide grasen und Schweine im Erdreich wühlen sehen. „Warum lässt Du Deine Tiere nicht raus ins Freie?“, wird so mancher Bauer gefragt. Dass das nicht so einfach ist, erläuterte das AELF Nördlingen-Wertingen anhand von zwei Beispielbetrieben im Dorfkern von Mörslingen. In beiden Fällen ist es der Immissionsschutz, der ein höheres Maß an Tierwohl an den Hofstellen im Ort unmöglich macht. Auch deshalb hat die Familie Senning ihren Schweinemastbetrieb ausgesiedelt (Bericht über den Milchviehbetrieb Eberle folgt). Ernst Senning betreibt innerorts eine Ferkelproduktion mit 200 Zuchtsauen. Sein Sohn Sebastian veredelt die Ferkel außerorts in seinem Mastbetrieb mit 960 Plätzen zu Schlachtschweinen. An der Hofstelle im Ort gilt zwar der Bestandsschutz für die Zuchtsauenhaltung, aber eine Erweiterung um die Mast zum geschlossenen System wäre schon aufgrund des Immissionsschutzes nicht möglich gewesen.Also entschied sich Sebastian Senning im Jahr 2008, seinen Mastbetrieb auszusiedeln. Einige hundert Meter vom Ort entfernt errichtete er einen Tierwohl-Stall mit Auslauf im PigPort 3-System, das der Haltungsformstufe 3 der Initiative Tierwohl entspricht. „Dabei dachte ich aber auch an die erhebliche Menge an Energie, die ich durch die freie Belüftung sparen kann“, erklärt Senning.
Für die Mast setzt der Jungbauer ausschließlich Ferkel aus der Zuchtsauenhaltung seines Vaters ein. Die Schlachtschweine verkauft er über Kaufland unter der Eigenmarke „Wertschätze“. Haltungsformstufe 3 bedeutet für die Tiere 40 % mehr Platz als vorgeschrieben, Auslauf ins Freie, eine isolierte feste Liegefläche, gentechnikfreie Fütterung, Stroh und Grascops als natürliches Beschäftigungsmaterial, Befunddatenerhebung am Schlachthof und qualifiziertes Antibiotikamonitoring. „Die Corona-Pandemie hat mir aufgezeigt, wie wichtig die festen Abnahmeverträge mit garantierten Mindestpreisen für meine Tierwohl-Schweine sind, sagt er.
Die Immissionen aus der Schweinemast werden durch eine stickstoff- und phosphatreduzierte Fütterung reduziert. Der Landwirt räumt mit dem Irrglauben der Verbraucher auf, dass Antibiotika in Schweineställen generell prophylaktisch eingesetzt werden. „Wenn ein Tier krank ist, hat es Anspruch auf eine entsprechende Behandlung. Auch das gehört zur tierwohlgerechten Haltung.“
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