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Die Antragsdaten online eingeben

Mehrfachantrag online: Man kann wahlweise die einzelnen Register direkt bearbeiten oder sich der Reihe nach durch den kompletten Antrag durcharbeiten.

Der Mehrfachantrag ist direkt durch eine Kachel auf der Startseite des Förderportals iBalis (www.ibalis.bayern.de) aufzurufen. Der Antrag ist in Registern mit Pfeilen angeordnet, die der Reihe nach mit dem Klick auf „Speichern und Weiter“ erfasst werden. Wurde ein Register erfolgreich mit allen Daten erfasst, erscheint ein grüner Daumen (diesen haben nur ausgewählte Register). Beim Speichern prüft iBalis regelmäßig die Daten bis zum Absenden des Antrags und unterstützt die Anwender bei der Erfassung.

1 Antragsteller: Neu sind Angaben zu steuerlichen Identifikationsmerkmalen und Gruppenzugehörigkeit bei verbundenen Unternehmen. Adressdaten und Bankverbindung können nur schriftlich geändert werden. Dazu ist das Formular „Betriebsinhaberwechsel/Änderungen bei Stammdaten/Tierhaltung“ ausgefüllt und unterschrieben dem AELF zuzuleiten. Änderungen müssen dem AELF bereits vor der Online-Antragstellung mitgeteilt werden, da sonst der Antrag nicht abgesendet werden kann. Eine Änderung der Mailadresse oder der Telefondaten kann hingegen online im Register „Stammdaten“ erfolgen.

2 Beantragung: Hier sind die gewünschten Fördermaßnahmen sowie verpflichtende Angaben im aktuellen Antragsjahr anzuhaken. Die Direktzahlungen werden mit neuen Bezeichnungen fortgeführt.

3 Allgemeine Angaben: Hier sind die allgemeinen Angaben zum Betrieb zu erfassen, z. B. ob die Bewirtschaftung im Haupt- oder Nebenerwerb erfolgt, ob andere Unternehmen beteiligt sind, Erklärungen zum Unternehmen, oder betriebsfremde organische Dünger aufgenommen werden.

4 Viehverzeichnis: Bei vorhandener Viehhaltung ist der tatsächliche Jahresdurchschnitt 2022 und der geschätzte Jahresdurchschnittsbestand für 2023 anzugeben. Die dabei errechneten Großvieheinheiten (GV) werden angezeigt.

5 Aktiver Betriebsinhaber: Die Eigenschaft kann durch unterschiedliche Möglichkeiten nachgewiesen werden. Es ist ausreichend, wenn die Eigenschaft durch eine Möglichkeit nachgewiesen wird. Sind auch Belege erforderlich, können diese über die Mitteilungsfunktion im iBalis hochgeladen werden. Die Belege müssen bis 15. Mai vorliegen.

6 Direktzahlungen: Hier sind notwendige Angaben zu den Direktzahlungen der Einkommensgrundstützung und Umverteilungseinkommensstützung zu erfassen. In diesem Register kann auch die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung zu GLÖZ 8 erklärt werden.

7 Einkommensstützung für Junglandwirte: Wurde die Zahlung für Junglandwirte bereits im Vorjahr schon beantragt, kann diese im Rahmen der Übergangsregelung fortgesetzt werden. Ansonsten kann diese erstmals beantragt werden. Der notwendige Nachweis zur Qualifikation kann über die Mitteilungsfunktion im iBalis hochgeladen werden und muss bis 15. Mai dem AELF vorliegen.

8 Zahlung Mutterkühe: Bei Aufruf des Registers werden die in der HIT gemeldeten Mutterkühe automatisch in einer Tabelle mit Ohrmarkennummer und Geburtsdatum vorgeblendet. Beantragte Kühe müssen mit einem Haken gekennzeichnet werden. Mutterkühe mit Totgeburt können manuell über das „Plus-Symbol“ hinzugefügt werden. Hierzu muss dann ein Nachweis der Kalbung über die Mitteilungsfunktion im iBalis bis 15. Mai hochgeladen werden. Für Tiere auf Pensionsbetrieben ist zusätzlich die Betriebsnummer des Pensionsbetriebs zu erfassen.

9 Zahlung für Mutterschafe/-ziegen: Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben ist jedes Einzeltier mit seiner Ohrmarkennummer anzugeben und bei Beantragung mit einem Haken zu kennzeichnen. Bei größeren Beständen ist auch ein Import der Ohrmarkennummern über eine CSV-Datei möglich. Zusätzliche Tiere können über das Plus-Symbol manuell erfasst werden. Für Tiere auf Pensionsbetrieben ist zusätzlich die Betriebsnummer des Pensionsbetriebs zu erfassen.

10 Ausgleichszulage: Hier werden zusätzliche Angaben erfasst, die für die Ausgleichszulage erforderlich sind.

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