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Die Zeit drängt

In den 220 cm langen Ständen wird der Abstand zwischen dem am Laufgang stehenden Tierbetreuer und der Sau zu groß.

Seit Februar 2021 sind die Änderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Kraft, die die Gruppenhaltung für Sauen im Deckzentrum vorschreiben. Für die Umsetzung der Gruppenhaltung der Sauen im Deckzentrum stehen verschiedene Buchtensysteme zur Verfügung. Zu empfehlen sind Verfahren, die für zukünftige betriebliche Entwicklungen Spielraum lassen. Verfahren, die Komfortliegeflächen, den Einsatz von Einstreu und den Zugang zu Außenklimareizen ermöglichen, sind mit Blick auf die Inanspruchnahme von Tierwohl-Förderprogrammen und den Einstieg in Tierwohl-Vermarktungsprogramme im Vorteil.

Gruppenbuchten vom Absetzen bis zum Abferkeln nötig

Konkret gilt: Sauen müssen vom Tag des Absetzens der Ferkel über die gesamte Güstzeit und Trächtigkeit in Gruppenbuchten gehalten werden und sie dürfen frühestens eine Woche vor dem geplanten Geburtstermin wieder in die Abferkelbucht eingestallt werden. Diese Gruppenhaltungspflicht gilt allerdings nicht für Sauen, die wegen Krankheit oder Unverträglichkeit einzeln zu halten sind und für Betriebe, die weniger als zehn Sauen halten. Hier können die Sauen weiter einzeln gehalten werden, jedoch müssen die Einzelbuchten so groß sein, dass sich die Tiere darin mühelos umdrehen können. In den Gruppenbuchten muss den Sauen vom Absetzen bis zur Besamung (und den Jungsauen in der Woche vor der geplanten erstmaligen Besamung) eine uneingeschränkt nutzbare Buchtenfläche von mind. 5 m²/Tier zur Verfügung stehen, wovon mind. 1,3 m²/Tier als Liegefläche gestaltet sein müssen. Bei einer Liegefläche darf der Boden höchstens 15 % Schlitzanteil aufweisen. Zudem müssen in den Gruppenbuchten Rückzugsmöglichkeiten für die Sauen vorhanden sein, wobei Einzelstände (Fress-Liegestände oder Fressstände) nicht als Rückzugsmöglichkeit angerechnet werden. Die Sauen dürfen nur kurzzeitig während der Arbeiten zur Rauschekontrolle, zur Besamung und zur Trächtigkeitsuntersuchung in Einzelständen eingesperrt werden. Für die tragen Sauen entfällt die Möglichkeit, die Sauen während der ersten vier Trächtigkeitswochen in Fressliegeständen einzeln zu halten. Damit erhöht sich hier der Bedarf an Gruppenplätzen. Werden Plätze für Decksauen neu errichtet, gelten die genannten Bestimmungen schon jetzt. Bestehende Anlage müssen spätestens bis zum 9. Februar 2029 angepasst werden.

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