Blauzunge bald in ganz Bayern
Das Blauzungenvirus vom Serotyp 3 (BTV3) hat bislang nichts an seiner Dynamik verloren. Die Lage spitzt sich weiter zu. So werden aus dem Bundesgebiet 8165 offiziell bestätigte Fälle von BTV3 vermeldet. In Bayern sind es 70 Fälle, Stand 11. September. Neu hinzugekommene Gebiete sind der Lks. Rosenheim, das Nürnberger Land (Rinder und Schafe), das Ostallgäu und der Lks. Dillingen (beides Rinder). Somit blieben von der Blauzungenkrankheit aktuell nur die Regierungsbezirke Oberpfalz und Niederbayern verschont. Es ist jedoch davon auszugehen, dass BTV3 den kompletten Freistaat erreichen wird, auch weil die Aktivität der die Krankheit übertragenden Gnitzen bislang ungebremst ist.
Eine Impfung scheint das einzige effektive Mittel zu sein, um Schaden von den Beständen abzuwenden und erhebliches Tierleid zu vermeiden. Deshalb wird diese von den Schaf-, Ziegen- und Rinderzuchtverbänden sowie den bäuerlichen Selbsthilfeeinrichtungen etc. forciert. Für die Impfung stehen derzeit drei gestattete, aber nicht zugelassene Impfstoffe zur Verfügung. Allerdings wird bereits von Engpässen bei der Beschaffung berichtet (siehe Wochenblatt 36/S.49). Das BMEL setzt gemeinsam mit betroffenen EU-Nachbarländern wie Niederlande oder Belgien auf eine schnellstmögliche Zulassung der Impfstoffe durch die Europäische Arzneimittelagentur EMA. Die Bayerische Tierseuchenkasse unterstützt die Impfung mit einem Euro pro Tier. Ein Aufforderung, die Tierhalter zusätzlich finanziell zu unterstützen, wurde von Umweltminister Thorsten Glauber jüngst abgelehnt.
Um die ökonomischen Folgen für die Betriebe zu mindern, will das BMEL unnötige bürokratische Hürden beseitigen. Zur Vereinfachung soll z. B. die Regelung zur Stichtagsmeldung gestrichen werden, durch die eine Obergrenze für die Anzahl der förderfähigen Tiere festgelegt wurde. Mit der geplanten Streichung der Vorgabe zum Mindestalter der förderfähigen Tiere bei der Zahlung für Mutterschafe und -ziegen soll bundesweit eine Vereinfachung erreicht werden, denn so entfallen entsprechende Aufzeichnungen und Kontrollen. Ziegen sind jedoch in Bayern explizit von der Förderung ausgeschlossen. Darüber hinaus soll die gekoppelte Prämie für Mutterschafe auf der Grundlage der Inanspruchnahme der gekoppelten Direktzahlungen ab dem Jahr 2025 gegenüber 2024 um circa zehn Prozent steigen. Die bereits in Kraft getretene erste Verordnung zur Änderung der GAPInVeKoSV sieht Erleichterungen beim Verlust von Ohrmarken vor. Tiere, deren Identifikation weiter möglich ist, bleiben förderfähig. Mit diesen Maßnahmen entlastet das BMEL die Tierhalter deutlich, wie es von dort heißt.
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