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Steigende Nachfragefür die Wärmewende

Biogasanlagen könnten bei der künftigen Wärmeversorgung eine entscheidende Rolle spielen.

Schon bei seiner Einführung war es heftig umstritten. Nun steht das „Heizungsgesetz“, das eigentlich Gebäudeenergiegesetz (GEG) heißt, wieder auf der Kippe. Seit 2024 verlangt es, dass alle neuen Heizungen in Häusern, die in Neubausiedlungen errichtet werden, mindestens 65 % der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen. Im Bestand gilt diese Vorgabe erst ab Juli 2026 in Großstädten mit über 100.000 Einwohnern und ab Juli 2028 in kleineren Städten und Gemeinden. Bis dahin verpflichtet das Wärmeplanungsgesetz alle Kommunen in Deutschland, eine Wärmeplanung zu erstellen, um Neu- und Ausbaugebiete von Wärmenetzen zu ermitteln. Während sich die Holzenergie erst in einem harten Anti-Diskriminierungs-Kampf ihren Platz als gleichberechtigte Erfüllungsoption im GEG erstreiten musste, war die Option „Wärme aus gasförmiger Biomasse“ von Beginn an unbestritten. Der 65%-Erneuerbaren-Anteil kann demnach sowohl mit einer Beimischung von Biomethan, grünem oder blauem Wasserstoff in Gasheizungen, als auch mit Biogaswärme, die über ein Wärmenetz ins Gebäude kommt, gedeckt werden.

Bis die 65%-Regel in Bestandsbauten greift, dürfen noch neue Gasheizungen eingebaut werden. Allerdings müssen alle ab 2024 installierten Gasheizungen ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Gase (Biomethan oder Wasserstoff) nachweisen; und zwar 15 % ab 2029, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040 (§71 Absatz 9). Allein diese Beimischpflicht könnte zu einem riesigen Biomethan-Marktvolumen heranwachsen: Denn während in öffentlichen Diskussionen um den Heizungsmarkt fast nur noch von Wärmepumpen die Rede ist, scheint sich in deutschen Heizungskellern das Gegenteil abzuspielen: Der Statistik 2024 zufolge waren von 710.000 neu installierten Wärmeerzeugern 410.000 Gasheizungen; mehr als doppelt soviel wie Wärmepumpen (190.000, Öl 85.000, Biomasse 25.000).

Die Deutsche Energie-Agentur (Dena) hat den zukünftigen Biomethanbedarf unter dem GEG analysiert und kommt auf imposante Zahlen: Der zusätzliche Bedarf für Biomethan durch Gasheizungen könnte bis 2040 auf 13,4 bis 44,6 TWh steigen. Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 10,4 TWh Biomethan erzeugt, wovon der Großteil in KWK-Anlagen mit EEG-Förderung eingesetzt wurde. Im mittleren, durchaus realistischen Szenario würde der Bedarf von 30 TWh eine Verdreifachung der heutigen Produktion bedeuten. Wesentliche, aber sehr unsichere Einflussgrößen für die Mengenprognosen sind die Verfügbarkeit von Wasserstoff und die künftige Nachfrage nach Gasheizungen. Christin Schmidt von der Dena, Mitautorin der Analyse sagt: „Die Ergebnisse zeigen, dass der Bedarf an Biomethan signifikant steigen wird, wenn Erdgas und dessen erneuerbare Substitute weiterhin eine bedeutende Rolle in der Wärmeversorgung spielen. Biomethan bietet aufgrund des gut ausgebauten Gasnetzes den Vorteil der Standortflexibilität, um größere Wärmesenken in urbanen Räumen effizient zu erreichen.“

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