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Weizenbestellung zügig abschließen

Nach der Körnermaisernte sollten die Stoppel zunächst gemulcht werden, um den Maiszünsler zu bekämpfen.
  • Getreide: Das früh bestellte Wintergetreide hat sich sehr gut entwickelt. Vor allem die Gerste und der frühe Roggen haben sich bereits gut bestockt. Gefahr droht derzeit jedoch auf vielen Standorten durch den Getreidelaufkäfer, der vielerorts bereits zu einer starken Ausdünnung von Beständen geführt hat. Durch die günstigen Wachstumsbedingungen sind alle Bestände derzeit gut mit Nährstoffen versorgt. Nur vereinzelt zeigen sich Aufhellungen infolge von Bodenherbizidanwendungen.

    Auf Standorten mit höheren pH-Werten, insbesondere auf Sandböden, sollte jedoch rechtzeitig eine Mangandüngung (200 bis 400 g/ha) eingeplant werden. Dazu eignen sich Blattdünger, wie Mangannitrat (1 bis 2 l/ha) oder Mangan 500 (0,5 bis 1 l/ha). Auf humosen Standorten sollte zusätzlich auch Kupfer über das Blatt gedüngt werden (30 bis 60 g/ha).

    Sofern noch nicht geschehen, sollte jetzt auch bei dem abtragenden Getreide – besonders bei Gerste nach Weizen oder bei Stoppelweizen – eine Phosphatdüngung erfolgen, um die Bestockung zu unterstützen. Dazu reichen 0,75 bis 1 dt/ha TSP aus. Sofern jedoch bereits eine organische Düngung durchgeführt wurde oder sie im Frühjahr geplant ist, kann die Düngung natürlich unterlassen werden.

    Zurzeit wird vor allem noch Winterweizen nach Zuckerrüben und Mais bestellt. Die Bestellung sollte jetzt so schnell wie möglich erfolgen, damit der Weizen noch vor Winterbeginn auflaufen kann. Als frohwüchsige Weizensorten, die für die Spätsaat geeignet sind, gelten u.a. Benchmark (Nachteil: sehr anfällig, geringe Winterhärte), Campesino, Chevignon, Asory, Elixer sowie die Grannenweizen Complice und Euclide. Im November können ggf. auch Wechselweizen zur Aussaat kommen. Hier eignen sich u.a. Tybalt, Quintus, Licamero oder Lennox.

    Nach trockener Ernte kann auch in den nächsten Tagen der Weizen noch pfluglos bestellt werden. Vor der Aussaat sollte jedoch eine Grubberbearbeitung erfolgen. Bei späterer Bestellung und zunehmender Nässe kann jedoch eine Pflugfurche sinnvoll sein. Durch das Pflügen wird die Jugendentwicklung gefördert. Bei der Bemessung der Saatstärke müssen die Feldausgangsbedingungen beachtet werden. Unter günstigen Voraussetzungen reichen noch 350 bis 380 Körner/m2 aus. Besonders auf schweren Böden müssen jedoch bei Aussaat im November deutliche Zuschläge vorgenommen werden.
  • Winterraps: Anders als in den Vorjahren, zeigt sich der Raps in diesem Herbst auf allen Standorten gut bis sehr gut entwickelt. Einige Bestände neigen bereits zum Überwachsen und mussten bereits eingekürzt werden. Bei sehr guter Entwicklung hat der Raps den Bodenstickstoffvorrat vollständig aufgenommen, sodass bei weiterem Wachstum erste Nährstoffmangelsymptome auftreten können. Vor allem auf leichteren Böden sollte der Raps im Herbst ausreichend mit Kalium versorgt werden. Er nimmt insgesamt etwa 200 kg/ha Kali auf. Auf Sandböden sollte zudem eine Bordüngung mit etwa 200 g/ha erfolgen.
  • Zuckerrüben: Die Ernte der Zuckerrüben läuft auf vollen Touren. Die Erträge sind weiterhin meist sehr gut. Durch die Niederschläge und die mäßigen Temperaturen im Oktober haben sich die Zuckergehalte jedoch nur verhalten weiterentwickelt. Das Niveau liegt derzeit bei etwa 18 %. Vereinzelt zeigen Bestände jetzt einen starken Befall mit Blattkrankheiten. Diese werden vermutlich eine deutliche Minderung der Zuckergehalte bewirken. Im nächsten Jahr sollte daher noch mehr auf die Wahl einer gesunden Sorte geachtet werden.

    Die Flächen, auf denen im nächsten Jahr Zuckerrüben angebaut werden sollen, müssen vor Winter vorbereitet werden. Vielfach blühen Zwischenfrüchte – besonders früh bestellter Senf. Hier muss ein Aussamen verhindert werden. Bei Greening dürfen die Bestände nur hoch geschröpft werden; eine Bodenbearbeitung ist nicht erlaubt. Auch in Wasserschutzgebieten ist vielfach ein Umbruch erst ab Mitte Februar erlaubt. In anderen Fällen kann jedoch bereits im Herbst ein Umbruch erfolgen.

    Nach Düngeverordnung muss nach der Düngung im Herbst eine Standzeit von acht Wochen eingehalten werden. Vor allem auf Tonböden kann danach bei trockenen Bedingungen eine Einarbeitung mit dem Grubber erfolgen, da hier im Frühjahr eine tiefere Bearbeitung nicht mehr möglich ist. Auf milden Böden können die Zwischenfrüchte auch mit einer Scheibenegge oder einer Messerwalze flach eingearbeitet werden.

    Das Bearbeiten fördert die Abtrocknung der Böden im Frühjahr. Strohmulchflächen sollten vor Winter sauber gehalten werden. Ein starker Bewuchs mit Ausfallgetreide ist zu vermeiden. Sofern bereits eine mehrmalige Bodenbearbeitung durchgeführt wurde, kann auch ein Einsatz eines nicht selektiven Herbizides erfolgen.
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